Wer für die Scheidung Verfahrenskostenhilfe beantragt, gibt die amtliche „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ ab – das VKH- oder PKH-Formular.
Hier gehen Sie es Abschnitt für Abschnitt durch und sehen, welche Belege dazugehören.
11
AbschnitteVon A bis K – von den Angaben zur Person bis zur Unterschrift.
E–J
entfallen nur bei SozialhilfeNach dem SGB XII und mit vollständigem Bescheid – nicht bei Grundsicherungsgeld.
4
Jahre meldenSo lange teilen Sie dem Gericht Umzüge und wesentliche Verbesserungen mit.
Das VKH-Formular – amtlich „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ – müssen Sie ausfüllen, wenn Sie für die Scheidung Verfahrenskostenhilfe beantragen. Sie beantworten jede Frage mit Ja oder Nein und legen zu Ihren Angaben nummerierte Belege in Kopie bei. Verfahrenskostenhilfe gibt es grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt, an dem Formular und Belege vollständig beim Gericht vorliegen.
Formular und Hinweisblatt. Das Formular gibt es bei jedem Amtsgericht und als amtliches PDF beim Justizportal des Bundes und der Länder:
Sie können das PDF am Rechner ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Lesen Sie das Hinweisblatt ganz: Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, es erhalten und gelesen zu haben. Beide Dateien und einen Online-Dienst zur Prozesskostenhilfe finden Sie auch auf der Formularseite des Justizportals.
Was ist das VKH-Formular – und wann brauchen Sie es?
VKH-Formular, PKH-Formular und „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ bezeichnen dasselbe: das bundesweit vorgeschriebene Formular, mit dem Sie dem Gericht Einkommen, Vermögen und Ausgaben offenlegen, wenn Sie Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beantragen. In vielen Ländern trägt es die Kennung ZP 1a. Sie müssen dieses Formular verwenden (§ 1 PKHFV); eine formlose Aufstellung genügt nicht.
Im Scheidungsverfahren heißt die Prozesskostenhilfe Verfahrenskostenhilfe (VKH). Sie übernimmt ganz oder teilweise die Gerichtskosten und die Kosten Ihrer Anwältin oder Ihres Anwalts, wenn Sie diese nicht selbst aufbringen können. Wer Anspruch hat und was übernommen wird, steht auf unserer Seite Verfahrenskostenhilfe bei Scheidung. Ob Ihr Einkommen für VKH reicht, zeigt vorab der kostenlose PKH-/VKH-Rechner.
Das Formular gehört zum Antrag. Nach dem amtlichen Hinweisblatt kann Verfahrenskostenhilfe grundsätzlich nur für die Zeit nach Vorlage des vollständigen Antrags mit Erklärung und allen notwendigen Belegen bewilligt werden. Es lohnt sich also, das Formular vollständig auszufüllen, bevor der Scheidungsantrag eingereicht wird. Jede Person, die VKH beantragt, füllt ein eigenes Formular aus – beantragen beide Ehegatten VKH, braucht jeder seine eigene Erklärung.
Sozialhilfe oder Grundsicherungsgeld: Welche Abschnitte dürfen Sie auslassen?
Über Abschnitt E steht im Formular ein Satz, der oft falsch verstanden wird:
„Wenn Sie laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) beziehen und den aktuellen Bescheid einschließlich des Berechnungsbogens vollständig beifügen, müssen Sie die Abschnitte E bis J nicht ausfüllen, es sei denn, das Gericht ordnet dies an.“
Die Erleichterung hat also drei Voraussetzungen:
Sozialhilfe nach dem SGB XII. Sie beziehen laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch – die Sozialhilfe vom Sozialamt.
Vollständiger Bescheid. Sie legen den aktuellen Bescheid einschließlich des Berechnungsbogens vollständig bei.
Keine andere Anordnung. Das Gericht hat nicht verlangt, dass Sie die Abschnitte trotzdem ausfüllen.
Dann entfallen die Abschnitte E bis J – Einnahmen, Abzüge, Vermögen, Wohnkosten, Zahlungsverpflichtungen und besondere Belastungen. Die Abschnitte A bis D und die Unterschrift unter K bleiben Pflicht. Die Regel steht in § 2 Abs. 2 PKHFV.
Grundsicherungsgeld ist keine Sozialhilfe in diesem Sinn. Wer Grundsicherungsgeld vom Jobcenter bezieht – bis Juni 2026 hieß es Bürgergeld, davor Arbeitslosengeld II –, füllt das ganze Formular aus und trägt die Leistung in Abschnitt E ein. Beizufügen sind der letzte Bewilligungsbescheid und die Unterlagen, aus denen sich die aktuelle Höhe ergibt. Dasselbe gilt für Wohngeld, Kinderzuschlag und Arbeitslosengeld. Welche Leistungen nach einer Trennung in Frage kommen, erklärt die Seite Kinderzuschlag und Wohngeld nach der Trennung.
VKH-Formular ausfüllen: Abschnitt A bis K mit Erklärung
Das Formular hat vier Seiten und elf Abschnitte von A bis K. Die Grundregeln stehen im Hinweisblatt: Beantworten Sie jede Frage; ist eine Frage zu verneinen, kreuzen Sie „Nein“ an, statt das Feld leer zu lassen. Nummerieren Sie die Belege und tragen Sie die Nummer am Rand im Kästchen „Beleg Nummer“ ein. Reicht der Platz nicht, schreiben Sie auf einem Extrablatt weiter und weisen im Feld darauf hin. Einzelne Länder verwenden leicht abweichende Fassungen; die Fragen sind dieselben.
Fahren Sie mit der Maus über ein Feld – oder tippen Sie es an.
Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe
AAngaben zu Ihrer Person
BRechtsschutzversicherung/MitgliedschaftBeleg Nr.
CUnterhaltsanspruch gegenüber anderen PersonenBeleg Nr.
DAngehörige, denen Sie Bar- oder Naturalunterhalt gewährenBeleg Nr.
EBruttoeinnahmen Belege (z. B. Lohnbescheinigung, Steuerbescheid, Bewilligungsbescheid mit Berechnungsbogen) müssen in Kopie beigefügt werden.
1. Haben Sie Einnahmen aus (bitte die monatlichen Bruttobeträge in EUR angeben)
FAbzüge Art der Abzüge bitte kurz bezeichnen (z. B. Lohnsteuer, Pflichtbeiträge, Lebensversicherung). Belege müssen in Kopie beigefügt werden.
1. Welche Abzüge haben Sie?
GBankkonten/Grundeigentum/Kraftfahrzeuge/Bargeld/VermögenswerteBeleg Nr.
HWohnkostenBeleg Nr. Belege sind in Kopie beizufügen (z. B. Mietvertrag, Heizkostenabrechnung, Kontoauszüge).
ISonstige ZahlungsverpflichtungenBeleg Nr. Belege (z. B. Darlehensvertrag, Zahlungsnachweise) sind in Kopie beizufügen.
JBesondere BelastungenBeleg Nr. Angaben sind zu belegen.
K
Verkleinerte, gekürzte Nachbildung · ZP 1a – Allgemeine Fassung (Justizportal des Bundes und der Länder, abgerufen am 5. November 2026)
Abschnitte A bis D: Person, Rechtsschutz, Unterhalt
Bei den Angaben zur Person nennen Sie die Tätigkeit, aus der Ihre Einnahmen stammen, und Ihren Familienstand mit dem Trennungsdatum. In Abschnitt B fragt das Gericht nach einer Rechtsschutzversicherung; legen Sie den Versicherungsschein bei, auch wenn die Scheidung selbst nicht versichert ist. In Abschnitt C nennen Sie Ihren Ehegatten als unterhaltspflichtige Person – daraus prüft das Gericht einen möglichen Verfahrenskostenvorschuss, der der VKH vorgeht. In Abschnitt D stehen alle, denen Sie Unterhalt leisten, mit deren eigenen Einnahmen wie Kindesunterhalt oder Unterhaltsvorschuss.
Abschnitt E: Einnahmen
Anzugeben sind die Bruttobeträge des letzten Monats vor dem Antrag, getrennt nach Art der Einnahme – für Sie selbst und für Ihren Ehegatten. Einmalige Einnahmen wie Weihnachtsgeld oder eine Steuererstattung gehören unter „andere Einnahmen“. Kindesunterhalt tragen Sie nicht hier ein, sondern bei den Kindern in Abschnitt D. Ohne Einnahmen erklären Sie auf einem gesonderten Blatt, wovon Sie leben.
Abschnitt F: Abzüge
Abziehen dürfen Sie Steuern, Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, angemessene Versicherungen, Fahrtkosten zur Arbeit und andere Werbungskosten. Ihre allgemeinen Lebenshaltungskosten müssen Sie nicht auflisten: Das Gericht zieht dafür von sich aus die gesetzlichen Freibeträge ab.
Abschnitt G: Vermögen
Gefragt ist nach allen Konten, Immobilien, Fahrzeugen, Bargeld, Versicherungen und sonstigen Werten von Ihnen und Ihrem Ehegatten. Geben Sie alles an – auch Konten ohne Guthaben und Vermögen, das geschützt ist. Im Scheidungsverfahren gehört nach dem Hinweisblatt auch ein Anspruch auf Zugewinnausgleich zu den sonstigen Vermögenswerten. Was Sie behalten dürfen, erklärt die Seite VKH trotz Vermögen: das Schonvermögen.
Abschnitte H bis J: Wohnkosten, Raten, besondere Belastungen
Bei den Wohnkosten trennen Sie Miete, Heizung und übrige Nebenkosten und geben an, was Sie selbst zahlen. Abschnitt I erfasst Kredite und andere Raten mit Restschuld, Abschnitt J besondere Belastungen wie Mehrbedarfe für Alleinerziehende. Zu allen Angaben gehören Belege.
Abschnitt K: Unterschrift
Mit der Unterschrift versichern Sie, dass Ihre Angaben vollständig und wahr sind und Sie das Hinweisblatt gelesen haben. Sie unterschreiben selbst, auch wenn Sie anwaltlich vertreten sind. Zugleich bestätigen Sie, die Mitteilungspflichten der nächsten vier Jahre zu kennen (siehe Nach dem Einreichen).
Welche Belege müssen Sie beifügen?
Das Hinweisblatt nennt zu jedem Abschnitt die passenden Nachweise. Die wichtigsten im Überblick:
Angabe
Beleg in Kopie
Lohn oder Gehalt (E)
Lohnabrechnungen der letzten zwölf Monate; letzter Einkommensteuerbescheid, sonst die Lohnsteuerbescheinigung des Vorjahres
Selbständige Tätigkeit (E, F)
Extrablatt mit Monatsbeträgen aus einem Zwischenabschluss; letzter Jahresabschluss und letzter Steuerbescheid
letzter Bewilligungsbescheid und Unterlagen zur aktuellen Höhe
Sozialhilfe nach dem SGB XII
aktueller Bescheid mit Berechnungsbogen, vollständig
Rechtsschutz, Mitgliedschaft (B)
Versicherungsschein; eine schon vorhandene Ablehnung
Unterhalt (D)
Unterhaltstitel, Zahlungsnachweise
Versicherungen (F)
Versicherungsschein oder Beitragsrechnung
Konten und Vermögen (G)
aktuelle Kontoauszüge; Bescheinigungen der Bank oder Versicherung, etwa zum Rückkaufswert
Wohnkosten (H)
Mietvertrag, Heiz- oder Nebenkostenabrechnung, Kontoauszug; bei Eigentum die Darlehensunterlagen
Kredite und Raten (I)
Darlehensvertrag, Zahlungsnachweise
Besondere Belastungen (J)
Nachweise und eine Erläuterung auf einem Extrablatt
Schicken Sie nur Kopien und behalten Sie selbst eine Kopie des ausgefüllten Formulars – darum bittet auch das Hinweisblatt. Fehlende Belege kann das Gericht nachfordern; werden sie nicht nachgereicht, kann es den Antrag zurückweisen.
Typische Fehler beim VKH-Formular – und wie Sie sie vermeiden
Felder leer gelassen. Ein leeres Feld ist keine Antwort. Kreuzen Sie „Nein“ an, wenn etwas nicht zutrifft.
Grundsicherungsgeld wie Sozialhilfe behandelt. Die Abschnitte E bis J entfallen nur bei Sozialhilfe nach dem SGB XII. Wer Grundsicherungsgeld bekommt, füllt alles aus.
Ehegatten vergessen. Auch bei Trennung fragt das Formular in C, E, F und G nach Ihrem Ehegatten. Schreiben Sie, was Sie wissen – oder dass Sie es nicht wissen.
Konten weggelassen. Anzugeben sind alle Konten, auch leere, überzogene und gemeinsame.
Geschütztes Vermögen verschwiegen. Selbst bewohntes Haus, Riester-Vertrag oder das Auto für den Weg zur Arbeit müssen trotzdem angegeben werden.
Kindesunterhalt am falschen Ort. Unterhalt für die Kinder gehört in Abschnitt D, nicht zu Ihren eigenen Einnahmen in Abschnitt E.
Belege ohne Nummer. Ohne Nummer findet das Gericht den Beleg zur Angabe nicht.
Veraltete Belege. Die Belege sollen den neuesten Stand zeigen – die aktuelle Lohnabrechnung, den aktuellen Kontostand.
Unterschrift fehlt. Die Erklärung unterschreiben Sie selbst, auch mit Anwältin oder Anwalt.
Was passiert nach dem Einreichen?
Das Familiengericht prüft die Erklärung und die Belege. Es kann fehlende Belege nachfordern und verlangen, dass Sie Ihre Angaben an Eides statt versichern. Aus Ihren Angaben errechnet es, ob nach Abzug der Freibeträge und Ihrer Ausgaben etwas übrig bleibt. Je nach Ergebnis bewilligt es Verfahrenskostenhilfe ohne Raten oder mit Monatsraten; es sind höchstens 48 Monatsraten. Was aus dem Vermögen eingesetzt werden muss und was geschützt bleibt, erklärt die Seite zum Schonvermögen bei der VKH.
Vier Jahre Mitteilungspflicht
Während des Verfahrens und bis vier Jahre nach seinem Ende müssen Sie dem Gericht von sich aus und unverzüglich mitteilen, wenn sich Ihre wirtschaftliche Lage wesentlich verbessert oder sich Ihre Anschrift ändert. Bei laufendem Einkommen ist jede nicht nur einmalige Verbesserung um mehr als 100 Euro brutto im Monat mitzuteilen; dasselbe gilt, wenn Abzüge wie Miete oder Kreditraten um mehr als 100 Euro im Monat sinken oder wegfallen (§ 120a ZPO). Auch was Sie durch das Verfahren erhalten, etwa einen Zugewinnausgleich, kann eine solche Verbesserung sein.
In dieser Zeit kann das Gericht eine neue Erklärung verlangen – wieder mit diesem Formular; Abschnitt B müssen Sie dann nicht mehr ausfüllen. Verschlechtern sich Ihre Verhältnisse, können festgesetzte Raten auch verringert werden. Wer Mitteilungen versäumt oder falsche Angaben macht, riskiert dagegen, dass die Bewilligung aufgehoben wird und die Kosten nachzuzahlen sind. Wann das droht, lesen Sie unter VKH-Rückzahlung und Vierjahresfrist.
Wie wir Sie beim VKH-Formular unterstützen
Bei PK-Scheidung füllen Sie die Erklärung selbst aus und legen die Belege bei. Wir sehen Formular und Belege durch, bevor wir den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe zusammen mit dem Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen; fehlt ein Beleg oder ist eine Angabe unklar, melden wir uns vorher bei Ihnen. Ob VKH für Sie in Frage kommt, besprechen wir in der kostenlosen Erstberatung. Was die Scheidung ohne VKH kosten würde, zeigt der Kostenrechner; die einzelnen Posten erklärt die Seite Scheidungskosten.
Sie arbeiten in einer Beratungsstelle? Geben Sie Ratsuchenden den Link zu dieser Seite mit – die Formularansicht funktioniert auch auf dem Handy, und es werden keine Daten eingegeben oder gespeichert. Für die Vorabprüfung des Anspruchs gibt es den VKH-Rechner für Beratungsstellen zum Einbinden in die eigene Website. Weitere Ausfüllhilfen – etwa zum Fragebogen Versorgungsausgleich – finden Sie in der Übersicht Ausfüllhilfen für Formulare im Scheidungsverfahren.
Autor: Finn Pietruschka, Rechtsanwalt · Stand: 5. November 2026 · Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Häufige Fragen zum VKH-Formular
Wo bekomme ich das VKH-Formular?
Bei jedem Amtsgericht und online beim Justizportal des Bundes und der Länder als amtliches PDF, zusammen mit dem Hinweisblatt. Sie müssen dieses Formular verwenden; eine formlose Aufstellung Ihrer Einkünfte genügt nicht. Einzelne Gerichte geben leicht abweichende Fassungen heraus, die Fragen sind dieselben.
Ich bekomme Grundsicherungsgeld. Muss ich das ganze Formular ausfüllen?
Ja. Die Abschnitte E bis J entfallen nur bei laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, also Sozialhilfe, und nur mit dem vollständigen aktuellen Bescheid samt Berechnungsbogen. Grundsicherungsgeld vom Jobcenter – früher Bürgergeld – fällt nicht darunter. Tragen Sie es in Abschnitt E ein und legen Sie den Bewilligungsbescheid bei.
Muss ich die Einkünfte meines Ehegatten angeben, obwohl wir getrennt leben?
Ja, soweit Sie sie kennen. Das Formular fragt in den Abschnitten E bis G auch nach Einnahmen, Abzügen und Vermögen des Ehegatten, und in Abschnitt C nennen Sie ihn als unterhaltspflichtige Person. Kennen Sie seine Verhältnisse nicht oder verweigert er die Auskunft, schreiben Sie das dazu und geben an, was Ihnen bekannt ist.
Welche Kontoauszüge muss ich beifügen?
Zu jedem Konto einen aktuellen Beleg, aus dem Art, Inhaber und Kontostand hervorgehen – auch für Konten ohne Guthaben. Bei den Wohnkosten zeigt ein Kontoauszug, dass Sie die Miete tatsächlich zahlen. Aus begründetem Anlass kann das Gericht Auszüge für einen längeren, zurückliegenden Zeitraum anfordern.
Muss ich selbst unterschreiben, wenn mich ein Anwalt vertritt?
Ja. Die Erklärung ist auch bei anwaltlicher Vertretung von Ihnen selbst zu unterschreiben. Nur wenn Sie einen gesetzlichen Vertreter haben, unterschreibt dieser.
Was passiert, wenn ich etwas vergessen habe?
Fehlen Angaben oder Belege, kann das Gericht sie nachfordern und dafür eine Frist setzen. Reichen Sie sie nicht nach, kann es den Antrag zurückweisen. Bemerken Sie einen Fehler selbst, korrigieren Sie ihn sofort: Unvollständige oder unrichtige Angaben können dazu führen, dass eine Bewilligung aufgehoben wird und Sie die Kosten nachzahlen müssen.
Ab wann gilt die Verfahrenskostenhilfe?
Grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt, an dem der vollständige Antrag mit dieser Erklärung und allen notwendigen Belegen beim Gericht vorliegt. Reichen Sie das Formular deshalb vollständig zusammen mit dem Scheidungsantrag ein.
Muss ich nach der Scheidung noch etwas melden?
Ja, bis vier Jahre nach dem Ende des Verfahrens. Teilen Sie dem Gericht von sich aus mit, wenn Sie umziehen oder sich Ihre wirtschaftliche Lage wesentlich verbessert – bei laufendem Einkommen jede nicht nur einmalige Verbesserung von mehr als 100 Euro brutto im Monat. Dasselbe gilt, wenn angegebene Abzüge wie Miete oder Kreditraten um mehr als 100 Euro im Monat sinken oder wegfallen.
Das VKH-Formular vollständig abgeben.
Verfahrenskostenhilfe gibt es grundsätzlich erst ab dem vollständigen Antrag. Klären Sie offene Fragen, bevor Sie das Formular unterschreiben.