Ein Angebot für Beratungsstellen

Ein kostenloser Rechner für Prozess- & Verfahrenskostenhilfe für Ihre Ratsuchenden

Viele Menschen mit geringem Einkommen wissen nicht, dass der Staat die Kosten eines Gerichtsverfahrens über die Prozesskostenhilfe (PKH) – und in Familiensachen über die Verfahrenskostenhilfe (VKH) – ganz oder teilweise übernimmt. Beide beruhen auf derselben Bedürftigkeitsprüfung. Unser Rechner gibt in zwei Minuten eine erste, verständliche Orientierung – kostenlos, werbefrei und ohne Datenerhebung. Sie dürfen ihn frei auf Ihrer Website einbinden oder verlinken.

Warum wir das kostenlos anbieten

Wir sind eine auf das Scheidungsrecht spezialisierte Kanzlei und setzen uns dafür ein, dass gute rechtliche Hilfe nicht am Geld scheitert. Der Kanzleiinhaber, Rechtsanwalt Finn Pietruschka, war zudem über zehn Jahre ehrenamtlicher Rechtsberater beim AWO Landesverband Berlin/Brandenburg – wir kennen daher das Bedürfnis von Ratsuchenden, sich ohne große Hürden rechtlich zu orientieren. Gerade Menschen mit geringem Einkommen scheuen den Gang zum Gericht aus Angst vor den Kosten – oft unnötig, weil ihnen Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe zusteht. Diese Hürde möchten wir senken. Der Rechner ist bewusst neutral und ohne aufdringliche Werbung gehalten, damit Sie ihn Ihren Klientinnen und Klienten guten Gewissens an die Hand geben können.

Ganz uneigennützig ist das nicht – und das sagen wir lieber offen: Die Verlinkung auf unseren Rechner führt zu mehr Sichtbarkeit von uns im Netz. Das ist unser Gegenwert. Dafür erhalten Sie ein kostenloses, werbefreies Werkzeug und Ihre Ratsuchenden eine schnelle Orientierung – wir finden, das ist eine faire Balance.

Was Ihre Ratsuchenden davon haben

Klarheit in 2 Minuten

Eine sofortige, verständliche Einschätzung, ob die Hilfe (PKH/VKH) ohne oder mit Ratenzahlung in Betracht kommt – nach den aktuellen Freibeträgen (PKHB 2026).

Kein Datenrisiko

Die Berechnung läuft vollständig im Browser. Es werden keine Eingaben gespeichert, übertragen oder ausgewertet. Keine Cookies, kein Tracking.

Senkt die Hemmschwelle

Wer erfährt, dass der Staat hilft, traut sich eher, den nächsten Schritt zu gehen – ein konkreter Nutzen für Ihre Beratungsarbeit.

So binden Sie den Rechner ein

Sie haben zwei Möglichkeiten – beide sind kostenlos und ohne jede Verpflichtung:

Variante 1: Direkt verlinken (am einfachsten)

Setzen Sie einfach einen Link auf Ihrer Linkliste oder Beratungsseite:

Zum kostenlosen PKH-/VKH-Rechner →

Link-Adresse zum Kopieren:
https://pk-scheidung.de/pkh-vkh-rechner.html

Variante 2: Direkt auf Ihrer Seite einbetten

Kopieren Sie diesen Code an die gewünschte Stelle Ihrer Website. Der Rechner passt seine Höhe automatisch an:

<iframe
  src="https://pk-scheidung.de/vkh-rechner-widget.html"
  title="Verfahrenskostenhilfe-Rechner"
  style="width:100%; border:0; min-height:900px;"
  loading="lazy"></iframe>
<script>
  window.addEventListener('message', function(e){
    if (e.data && e.data.vkhWidgetHeight) {
      var f = document.querySelector('iframe[src*="vkh-rechner-widget"]');
      if (f) f.style.height = e.data.vkhWidgetHeight + 'px';
    }
  });
</script>

Eine kurze Quellenangabe („Bereitgestellt von PK-Kanzlei") ist im Rechner bereits enthalten – Sie müssen nichts ergänzen. Breite und Höhe passen sich automatisch an Ihre Seite an.

Sie müssen nichts einstellen – wir passen den Rechner an Ihr Design an

Nennen Sie uns einfach Ihre Website, und unsere IT passt den Rechner an Ihr Erscheinungsbild an – Farben, Schriftart und auf Wunsch Ihr Logo. Kostenlos und ohne technischen Aufwand für Sie. (Wer möchte, kann Farbe und Schrift auch selbst über Parameter an der Widget-Adresse setzen, z. B. ?color=004a99&font=Georgia.)

Und keine Sorge um die Aktualität: Wir halten den Rechner laufend auf dem geltenden Rechtsstand und passen ihn an gesetzliche Änderungen an – Sie verlinken also nie auf einen veralteten Rechner.

Datenschutz & Rechtliches

Keine Datenverarbeitung durch die Einbettung. Der Rechner erhebt, speichert und überträgt keine personenbezogenen Daten. Alle Eingaben bleiben im Browser der nutzenden Person und werden nicht an uns oder Dritte gesendet. Es werden keine Cookies gesetzt und kein Analyse-Tool geladen – der Rechner löst daher keine Cookie-Banner-Pflicht aus. Beim Einbetten per iframe wird lediglich – wie bei jedem externen Inhalt – die IP-Adresse des Besuchers an unseren Server übertragen. Wer auch das vermeiden möchte, nutzt statt der Einbettung einfach den Direktlink (dann fließen Daten erst nach einem Klick).

Unverbindliche Orientierung. Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung. Über die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe entscheidet im Einzelfall das Familiengericht. Rechtsstand: PKHB 2026.