Viele wissen nicht, dass der Staat die Kosten eines Gerichtsverfahrens ganz oder teilweise übernimmt, wenn das Einkommen niedrig ist. Prüfen Sie es hier in zwei Minuten – die Berechnung läuft ausschließlich in Ihrem Browser.
Prozesskostenhilfe (PKH) gilt für allgemeine Gerichtsverfahren, Verfahrenskostenhilfe (VKH) für Familiensachen wie die Scheidung. Beide beruhen auf derselben Bedürftigkeitsprüfung nach § 115 ZPO – dieser Rechner bildet sie nach den aktuellen Freibeträgen (PKHB 2026) ab.
Immer aktuell: Wir pflegen den Rechner laufend und passen ihn an gesetzliche Änderungen an, damit er stets dem geltenden Recht entspricht – Rechtsstand derzeit PKHB 2026.
Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Über die Bewilligung entscheidet das Gericht im Einzelfall.