Habe ich Anspruch auf Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe?

Kostenlose, unverbindliche Orientierung, ob der Staat die Kosten eines Gerichtsverfahrens ganz oder teilweise übernimmt. Prozesskostenhilfe (PKH, allgemeine Gerichtsverfahren) und Verfahrenskostenhilfe (VKH, Familiensachen wie die Scheidung) beruhen auf derselben Bedürftigkeitsprüfung nach § 115 ZPO – dieser Rechner bildet sie ab. Rechtsstand 2026 (PKHB 2026).

Einnahmen (monatlich)
Lohn/Gehalt, Rente, ALG etc. – netto
Monatlich erhalten
z. B. Unterhalt, Wohngeld, Nebenjob
Haushalt
Für den Erwerbstätigenfreibetrag
Ohne eigenes Einkommen unterhaltsberechtigt
Im Haushalt lebend
An Kinder außerhalb des Haushalts
Ausgaben & Belastungen (monatlich)
Angemessen, ohne Kfz
Laufende Darlehen
z. B. Fahrtkosten zur Arbeit
z. B. Krankheitskosten, gezahlter Ehegatten-/Trennungsunterhalt
Vermögen
Sparguthaben, Wertpapiere. Selbstgenutztes Wohneigentum und angemessene Altersvorsorge bleiben außen vor (Schonvermögen).
Verfahren
Ankreuzen und eintragen für ein genaues Ergebnis. Sonst rechnen wir mit dem Auffangstreitwert 5.000 € (Verfahrenskosten ca. 1.590 €).

Hinweis: Dieser Rechner gibt eine unverbindliche erste Orientierung nach den Freibeträgen der Prozesskostenhilfebekanntmachung 2026 (PKHB 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Berechnung erfolgt ausschließlich in Ihrem Browser – es werden keine Daten gespeichert oder übertragen. Die voraussichtlichen Verfahrenskosten werden näherungsweise geschätzt (Anwalts-Wahlgebühren: 1,3 Verfahrens- und 1,2 Terminsgebühr zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer sowie 3,0 Gerichtsgebühren, für Streitwerte bis 500.000 €). In reinen Familiensachen wie der Scheidung fallen nur 2,0 Gerichtsgebühren an; die Kosten liegen dort etwas niedriger. Über die tatsächliche Bewilligung entscheidet das zuständige Gericht im Einzelfall.
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