Kostenlose, unverbindliche Orientierung, ob der Staat die Kosten eines Gerichtsverfahrens ganz oder teilweise übernimmt. Prozesskostenhilfe (PKH, allgemeine Gerichtsverfahren) und Verfahrenskostenhilfe (VKH, Familiensachen wie die Scheidung) beruhen auf derselben Bedürftigkeitsprüfung nach § 115 ZPO – dieser Rechner bildet sie ab. Rechtsstand 2026 (PKHB 2026).
Hinweis: Dieser Rechner gibt eine unverbindliche erste Orientierung nach den Freibeträgen der Prozesskostenhilfebekanntmachung 2026 (PKHB 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Berechnung erfolgt ausschließlich in Ihrem Browser – es werden keine Daten gespeichert oder übertragen. Die voraussichtlichen Verfahrenskosten werden näherungsweise geschätzt (Anwalts-Wahlgebühren: 1,3 Verfahrens- und 1,2 Terminsgebühr zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer sowie 3,0 Gerichtsgebühren, für Streitwerte bis 500.000 €). In reinen Familiensachen wie der Scheidung fallen nur 2,0 Gerichtsgebühren an; die Kosten liegen dort etwas niedriger. Über die tatsächliche Bewilligung entscheidet das zuständige Gericht im Einzelfall.
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