Wie läuft eine Scheidung in Deutschland ab?
Eine Scheidung läuft in Deutschland in sechs aufeinanderfolgenden Schritten ab: Trennung und Trennungsjahr, Beauftragung des Anwalts und Einreichung des Scheidungsantrags, Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses, Durchführung des Versorgungsausgleichs, der persönliche Scheidungstermin beim Familiengericht und schließlich der Scheidungsbeschluss mit Eintritt der Rechtskraft. Diese Reihenfolge ist bei jeder Scheidung gleich – ob einvernehmlich oder streitig.
Diese Seite ist Ihr Wegweiser durch das gesamte Verfahren. Jeder Schritt wird kurz erklärt und verlinkt auf die ausführliche Detailseite. So sehen Sie auf einen Blick, wo Sie gerade stehen und was als Nächstes kommt.
- Trennung & Trennungsjahr Ein Jahr getrennt leben – die Grundvoraussetzung.
- Anwalt & Scheidungsantrag Antrag wird beim zuständigen Familiengericht eingereicht.
- Gerichtskostenvorschuss Das Verfahren läuft erst nach Zahlungseingang an.
- Versorgungsausgleich Das Gericht teilt die Rentenanwartschaften – der zeitintensivste Schritt.
- Scheidungstermin Kurze persönliche Anhörung beider Partner.
- Beschluss & Rechtskraft Die Ehe ist rechtskräftig geschieden.
Schritt 1: Die Trennung und das Trennungsjahr
Am Anfang steht die Trennung. Bevor der Scheidungsantrag eingereicht werden kann, müssen die Ehepartner in der Regel mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben. Erst dann gilt die Ehe nach dem Gesetz als gescheitert. Das Trennungsjahr ist damit kein bürokratischer Formalismus, sondern die eigentliche Eintrittsvoraussetzung für das gesamte Verfahren.
Wichtig: Der Anwalt kann den Antrag bereits kurz vor Ablauf des Trennungsjahres vorbereiten und einreichen, damit der Gerichtstermin möglichst zeitnah nach dem Stichtag stattfindet. So verlieren Sie keine Zeit.
Schritt 2: Anwalt beauftragen und Scheidungsantrag einreichen
Für die Scheidung besteht Anwaltszwang: Der Scheidungsantrag kann nur durch einen Rechtsanwalt beim Familiengericht gestellt werden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt ein einziger Anwalt – er vertritt den antragstellenden Partner, der andere muss dem Antrag lediglich zustimmen und braucht keinen eigenen Anwalt. Das spart die Kosten für einen zweiten Anwalt vollständig.
Der Anwalt reicht den Antrag beim örtlich zuständigen Familiengericht ein. Zuständig ist in der Regel das Gericht am gemeinsamen Wohnort der Ehegatten beziehungsweise am Wohnort des Ehepartners, bei dem die gemeinsamen Kinder leben.
Schritt 3: Der Gerichtskostenvorschuss
Nach Eingang des Antrags fordert das Gericht zunächst einen Vorschuss auf die Gerichtskosten an. Das Verfahren wird erst dann tatsächlich in Gang gesetzt, wenn dieser Vorschuss eingezahlt ist – ein Schritt, der oft unterschätzt wird und das Verfahren verzögern kann, wenn die Zahlung liegen bleibt. Wir leiten Ihnen die Kostenrechnung des Gerichts sofort digital weiter, damit keine unnötigen Pausen entstehen.
Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Verfahrenswert, der sich vor allem aus dem Nettoeinkommen beider Ehepartner und dem Vermögen ergibt. Bei jeder einvernehmlichen Scheidung beantragen wir standardmäßig die Reduzierung des Verfahrenswerts – das senkt Gerichts- und Anwaltskosten spürbar.
Schritt 4: Der Versorgungsausgleich
Parallel zum Verfahren führt das Gericht den Versorgungsausgleich durch – die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Dafür versendet das Gericht Fragebögen an beide Ehepartner und holt anschließend Auskünfte bei allen Rentenversicherungsträgern ein. Dieser Schritt ist der mit Abstand zeitintensivste des gesamten Verfahrens, weil die Auskünfte der Versorgungsträger oft Monate dauern.
Der Versorgungsausgleich findet von Amts wegen statt – das Gericht führt ihn also automatisch durch, ohne dass ein Antrag nötig ist. In bestimmten Fällen kann er durch eine notarielle Vereinbarung ausgeschlossen oder angepasst werden, was das Verfahren erheblich verkürzen kann.
Schritt 5: Der Scheidungstermin – was wirklich passiert
Sind alle Auskünfte eingeholt, lädt das Gericht zum Scheidungstermin. Beide Ehepartner müssen persönlich erscheinen – das ist gesetzlich vorgeschrieben, weil das Gericht sie selbst anhören muss. Viele Mandanten gehen mit großer Anspannung in diesen Termin. Die Realität ist meist unspektakulär.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung dauert der Termin in der Regel nur zehn bis zwanzig Minuten. Der Richter stellt beiden Partnern im Wesentlichen nur zwei Fragen:
„Seit wann leben Sie getrennt?"
Zur Bestätigung des Trennungsjahres.
„Möchten Sie beide geschieden werden?"
Zur Bestätigung des Scheidungswillens.
Eine Auseinandersetzung über Schuld, Gründe oder Vorwürfe findet nicht statt – das deutsche Scheidungsrecht kennt kein Schuldprinzip. Anschließend verkündet das Gericht das Ergebnis des Versorgungsausgleichs und fasst den Scheidungsbeschluss. Die Verhandlung ist nicht öffentlich; im Saal sind nur die Ehepartner, der oder die Anwälte und das Gericht.
Schritt 6: Scheidungsbeschluss und Rechtskraft
Mit dem im Termin verkündeten Scheidungsbeschluss ist die Ehe noch nicht endgültig geschieden. Entscheidend ist die Rechtskraft: Mit dem Beschluss beginnt eine einmonatige Rechtsmittelfrist. Erst nach deren Ablauf ist die Scheidung wirksam, und Sie erhalten den Beschluss mit Rechtskraftvermerk per Post – das Dokument, das Ihre Scheidung nachweist und etwa für eine erneute Eheschließung oder Namensänderung benötigt wird.
Wie lange dauert das alles?
Die häufigste Frage zum Ablauf lautet: Wie lange dauert es? Grob gilt: Das Trennungsjahr bestimmt den frühesten Startpunkt, das anschließende gerichtliche Verfahren dauert bei einer einvernehmlichen Scheidung in der Regel etwa vier bis neun Monate. Den größten Einfluss hat der Versorgungsausgleich, weil die Auskünfte der Rententräger viel Zeit kosten.
Die tatsächliche Dauer hängt stark vom zuständigen Familiengericht und von der Vollständigkeit Ihrer Angaben ab. Eine belastbare Einordnung – inklusive der Frage, wie sich das Verfahren beschleunigen lässt – finden Sie auf der eigenen Seite dazu.
Was kostet die Scheidung?
Die Kosten einer Scheidung setzen sich aus Gerichtskosten und Anwaltskosten zusammen. Beide richten sich nach dem Verfahrenswert und sind gesetzlich festgelegt – sie lassen sich also im Voraus berechnen. Wir rechnen ausschließlich die gesetzlichen Mindestgebühren ab und beantragen zusätzlich die Reduzierung des Verfahrenswerts. Günstiger ist eine anwaltlich begleitete Scheidung in Deutschland nicht möglich.
Was Ihre Scheidung konkret kostet, sehen Sie in wenigen Minuten mit unserem Kostenrechner – das verbindliche Angebot erhalten Sie anschließend per E-Mail.
Wie wir Sie unterstützen
Wir begleiten Sie durch jeden der sechs Schritte – digital, bundesweit und direkt vom Anwalt, ohne Vermittlungsplattform. Konkret heißt das:
- Kostenlose Erstberatung, in der wir Ihren Fall und den Trennungsstand prüfen
- Vorbereitung und fristgerechte Einreichung des Scheidungsantrags – auf Wunsch kurz vor Ablauf des Trennungsjahres
- Verbindliches Festpreis-Angebot per E-Mail innerhalb von 24 Stunden – kostenfrei
- Beantragung der Verfahrenswertreduzierung als Standard
- Begleitung bis zum Scheidungstermin und Erläuterung, was Sie dort erwartet
- Digitale, bundesweite Abwicklung – Sie müssen nicht in unsere Kanzlei kommen