Verfahrenskostenhilfe (VKH)
Auch ohne Rücklagen zur Scheidung – mit Verfahrenskostenhilfe.
Wer sich eine Scheidung wirtschaftlich nicht leisten kann, hat in Deutschland Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (kurz VKH, in Familiensachen früher Prozesskostenhilfe / PKH genannt). Der Staat übernimmt dann ganz oder teilweise die Anwalts- und Gerichtskosten. Auf dieser Seite erfahren Sie, wer Anspruch hat, was übernommen wird und wie der Antrag funktioniert.
Kurz-Überblick im Video · ca. 2 Min. · ausführliche Erklärung folgt unten
Wir vertreten Sie selbstverständlich auf Basis der Verfahrenskostenhilfe.
Für Sie entstehen keine Zuzahlungen und keine Nachteile –
Sie erhalten dieselbe Beratung und Vertretung wie alle anderen Mandant*innen. Die VKH-Erklärung füllen Sie selbst aus –
bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Den Antrag
reichen wir gemeinsam mit dem Scheidungsantrag beim Gericht ein.
100%
Volle Übernahme möglichBei voller Bewilligung trägt der Staat sämtliche Verfahrenskosten.
48
Monatliche RatenBei höherem Einkommen: Ratenzahlung an die Gerichtskasse über maximal 48 Monate.
0 €
Keine Zuzahlung an unsWir berechnen Ihnen nichts zusätzlich – die VKH-Sätze sind unsere Vergütung.
Kostenlose Erstberatung
Lassen Sie uns Ihren VKH-Anspruch prüfen.
30 Minuten, kostenlos und unverbindlich. Wir besprechen Ihre Situation und sagen Ihnen ehrlich, ob Verfahrenskostenhilfe in Frage kommt.
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