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Verfahrenskostenhilfe (VKH)

Auch ohne Rücklagen zur Scheidung – mit Verfahrenskostenhilfe.

Wer sich eine Scheidung wirtschaftlich nicht leisten kann, hat in Deutschland Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (kurz VKH, in Familiensachen früher Prozesskosten­hilfe / PKH genannt). Der Staat übernimmt dann ganz oder teilweise die Anwalts- und Gerichtskosten. Auf dieser Seite erfahren Sie, wer Anspruch hat, was übernommen wird und wie der Antrag funktioniert.

Kurz-Überblick im Video · ca. 2 Min. · ausführliche Erklärung folgt unten
Wir vertreten Sie selbstverständlich auf Basis der Verfahrenskostenhilfe. Für Sie entstehen keine Zuzahlungen und keine Nachteile – Sie erhalten dieselbe Beratung und Vertretung wie alle anderen Mandant*innen. Die VKH-Erklärung füllen Sie selbst aus – bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Den Antrag reichen wir gemeinsam mit dem Scheidungsantrag beim Gericht ein.
100%
Volle Übernahme möglichBei voller Bewilligung trägt der Staat sämtliche Verfahrenskosten.
48
Monatliche RatenBei höherem Einkommen: Ratenzahlung an die Gerichtskasse über maximal 48 Monate.
0 €
Keine Zuzahlung an unsWir berechnen Ihnen nichts zusätzlich – die VKH-Sätze sind unsere Vergütung.
Hintergrund

Was ist Verfahrenskosten­hilfe – und woher kommt sie?

Verfahrenskostenhilfe ist die staatliche Unterstützung dafür, dass jede*r ungeachtet des Einkommens Zugang zu einem fairen Gerichts­verfahren hat.

Recht auf fairen Zugang

Die Verfahrenskostenhilfe (geregelt in den §§ 76 ff. FamFG und §§ 114 ff. ZPO) stellt sicher, dass auch Menschen mit geringem Einkommen ein Gerichts­verfahren anwaltlich vertreten führen können – ohne dass die Kosten zur unüberwindbaren Hürde werden.

In Familien­sachen, also auch bei der Scheidung, heißt die Hilfe seit 2014 Verfahrenskosten­hilfe (VKH); der ältere Begriff Prozesskosten­hilfe (PKH) wird umgangs­sprachlich weiterhin häufig synonym verwendet.

So wirkt sie konkret

Wird VKH bewilligt, übernimmt die Staatskasse Anwalts- und Gerichts­kosten. Je nach Einkommens- und Vermögens­lage erfolgt die Bewilligung entweder ohne Ratenzahlung (volle VKH) oder mit einer monatlichen Rate (Ratenzahlungs-VKH) von maximal 48 Monaten an die Gerichtskasse.

Sie als Mandant*in zahlen nichts zusätzlich an die Anwaltskanzlei – die gesetzliche VKH-Vergütung ist unsere Vergütung. Auch eine spätere Nachforderung durch uns gibt es nicht.

Voraussetzungen

Wer hat Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe?

Vier Punkte prüft das Familien­gericht. Wir helfen Ihnen, alle sauber darzulegen.

1. Persönliche & wirtschaftliche Verhältnisse

Einkommen, Vermögen, Unterhalts­pflichten, Wohnkosten und Verbindlichkeiten werden berücksichtigt. Maßgeblich ist das einzusetzende Einkommen nach den Pauschalen der ZPO. Auch geringes Vermögen (Schon­vermögen, Hausrat, angemessenes Eigenheim) bleibt unberücksichtigt.

2. Hinreichende Erfolgsaussicht

Das Verfahren muss inhaltlich Aussicht auf Erfolg haben. Bei einer Scheidung ist das nach Ablauf des Trennungsjahres in der Regel der Fall – es genügt, dass einer der beiden Ehepartner geschieden werden möchte.

3. Keine Mutwilligkeit

Das Verfahren darf nicht „mutwillig" sein – also nicht solche Schritte umfassen, auf die ein vermögender Mensch in Ihrer Lage verzichten würde. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist diese Hürde praktisch immer genommen.

4. Kein vorrangiger VKV-Anspruch

Solange Sie verheiratet sind, geht der Verfahrenskostenvorschuss (VKV) gegen Ihren Ehegatten der staatlichen VKH vor (§ 1360a IV BGB; BGH 10.07.2008 – VII ZB 25/08). Wer einen durchsetzbaren Anspruch gegen den leistungs­fähigen Ehegatten hat, gilt als nicht bedürftig und bekommt keine VKH. Wir prüfen das immer zuerst.

Leistungsumfang

Was wird durch die VKH übernommen?

Vom Anwaltshonorar bis zu Sachverständigen­auslagen – die Verfahrenskostenhilfe deckt die typischen Posten eines Scheidungs­verfahrens ab.

Anwaltsgebühren Die gesetzliche RVG-Vergütung Ihrer*Ihres Verfahrens­bevollmächtigten – also unsere Tätigkeit für Sie.
Gerichtskosten Die Verfahrens­gebühren des Familien­gerichts nach FamGKG.
Auslagen & Sachverständige Notwendige Auslagen sowie ggf. Kosten für Sachverständigen­gutachten, soweit das Gericht solche anordnet.
Versorgungs­ausgleich Die Kosten für die Durchführung des Versorgungs­ausgleichs (Renten­ausgleich) sind ebenfalls erfasst.
Reise- und Versand­kosten Notwendige Auslagen, etwa für die Übersendung von Unterlagen oder Termine bei Gericht.
Ratenzahlung statt Verzicht Reicht das Einkommen knapp nicht für die volle Hilfe, wird VKH häufig mit Raten­zahlung bewilligt – maximal 48 Monatsraten an die Gerichtskasse.
Unser Versprechen

Auf VKH-Basis. Selbstverständlich.

Manche Kanzleien lehnen Mandate auf Verfahrenskostenhilfe ab oder verlangen Zuzahlungen. Bei uns nicht. Sie erhalten genau dieselbe Beratung und Vertretung wie alle anderen Mandant*innen – ohne Wenn und Aber, ohne Aufschlag, ohne Wartezeit.

Keine Zuzahlungen Wenn das Gericht VKH bewilligt, ist die VKH-Vergütung unsere Vergütung. Sie bezahlen darüber hinaus nichts an uns – weder vorab, noch danach.
Keine Nachteile in der Betreuung Sie sind feste Mandant*in mit fester Ansprechperson. Gleiche Sorgfalt, gleiche Reaktions­zeiten, gleiche Termine wie bei jedem anderen Mandat.
Wir sind bei Fragen für Sie da Die VKH-Erklärung füllen Sie selbst aus. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen zur Verfügung – den Antrag reichen wir fristgerecht zusammen mit dem Scheidungsantrag beim Gericht ein.
So läuft es ab

Verfahrenskostenhilfe in vier Schritten

Vom ersten Gespräch bis zum bewilligten Antrag – wir begleiten Sie durch jeden Schritt.

1

Kostenlose Erstberatung

Wir besprechen Ihre Situation, prüfen die Anspruchs­voraussetzungen und schätzen für Sie ein, ob VKH realistisch in Betracht kommt.

~ 30 Minuten
Mehr zur Erstberatung
2

VKH-Erklärung ausfüllen

Sie füllen das amtliche Formular zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen selbst aus und legen die erforderlichen Belege bei. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Erklärung herunterladen (PDF)
~ 1 – 2 Wochen
3

Antrag bei Gericht

Den VKH-Antrag reichen wir gemeinsam mit dem Scheidungs­antrag beim Familien­gericht ein – aus einer Hand.

Wir übernehmen
4

Bewilligung & Verfahren

Das Gericht prüft und entscheidet. Bei Bewilligung läuft das Verfahren ohne Kostenrisiko für Sie weiter – wir vertreten Sie wie gewohnt.

Bewilligung folgt
Video in der Mediathek

Verfahrenskostenhilfe in 2 Minuten erklärt

Kurzer Überblick als Erklärvideo – ideal zum Weiterleiten an Ihren Partner.

Autor: Finn Pietruschka, Rechtsanwalt ·

Schnellprüfung

VKH-Anspruch jetzt prüfen

Errechnen Sie kostenfrei und in wenigen Minuten, ob Sie voraussichtlich Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben. Die Berechnung läuft direkt in Ihrem Browser.

VKH-Schnellprüfung

Grundlage: § 115 ZPO sowie die Prozesskostenhilfebekanntmachung 2026

Hinweis: Dieses Tool dient der ersten Orientierung und ersetzt keine anwaltliche Beratung. Die abschließende Entscheidung über die Bewilligung von VKH obliegt dem zuständigen Gericht. Die Berechnung erfolgt lokal in Ihrem Browser – Ihre Eingaben werden nur dann an uns übermittelt, wenn Sie dem ausdrücklich zustimmen.
1
Einkünfte
Beeinflusst Freibeträge in der VKH-Berechnung
Lohn/Gehalt nach Steuern und Sozialabgaben
Optional – nur bei aufrechter Ehe
Monatlich, gilt rechtlich als Einkommen
z.B. Mieteinnahmen, Unterhalt, Wohngeld
2
Abzüge bei Erwerbstätigkeit
Monatlich, Fahrtkosten zur Arbeit
3
Familie & Unterhalt
Bei Scheidung typisch: Nein
Anzahl unterhaltsberechtigter Kinder
Monatlich, an Kinder außerhalb des Haushalts
4
Unterkunft & Heizung
Monatlich, Bruttowarmmiete
5
Versicherungen & Belastungen
Monatlich, ohne KfZ
Monatlich, nur wenn berufl. nötig
Monatlich, notwendige Verbindlichkeiten
Monatlich, z.B. Krankheit, Mehrbedarf
6
Vermögen
Spar/Wertpapiere, abzgl. Schonvermögen
Eigenheim = Schonvermögen
7
Kontaktdaten
Nur erforderlich, wenn Sie der 3-Monats-Speicherung oder der Kontaktaufnahme zustimmen.
Die Berechnung läuft lokal in Ihrem Browser.
Häufige Fragen

Rund um die Verfahrenskosten­hilfe

Wer hat Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe?

Anspruch hat, wer die Verfahrens­kosten nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur teilweise oder nur in Raten aufbringen kann – und das Verfahren hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Die genauen Einkommens- und Vermögens­grenzen ergeben sich aus den Pauschalen der Zivilprozess­ordnung. Wichtige Vorab-Hürde: Solange Sie verheiratet sind und Ihr Ehegatte leistungsfähig ist, geht der Verfahrenskostenvorschuss der VKH vor. In der kostenlosen Erstberatung prüfen wir beides für Sie.

Was ist der Unterschied zwischen VKH und VKV?

Die Verfahrenskostenhilfe (VKH) ist eine staatliche Leistung. Der Verfahrenskostenvorschuss (VKV) ist eine privatrechtliche Unterhaltsleistung Ihres Ehegatten nach § 1360a IV BGB. Der VKV geht der VKH vor: Wer einen durchsetzbaren VKV-Anspruch hat, gilt nicht als bedürftig und bekommt keine VKH (BGH 10.07.2008 – VII ZB 25/08). Sinnvoller Weg: erst gegen den Ehegatten vorgehen, bei Misserfolg dann VKH.

Muss ich die Verfahrenskostenhilfe später zurückzahlen?

Bei voller Bewilligung in der Regel nicht. Bei der Raten­zahlungs-Variante zahlen Sie monatliche Raten an die Gerichtskasse über maximal 48 Monate – höchstens jedoch bis zur tatsächlich entstandenen Kostensumme. Verbessert sich Ihre wirtschaftliche Lage innerhalb von vier Jahren nach Verfahrens­ende deutlich, kann das Gericht eine Nachzahlung verlangen. Verschlechtert sie sich, können die Raten reduziert oder ausgesetzt werden.

Bekomme ich auch dann VKH, wenn ich Eigentum besitze?

Ja, das ist möglich. Selbstgenutztes, angemessenes Wohn­eigentum gilt als Schon­vermögen und bleibt unberücksichtigt. Auch Hausrat, ein angemessenes Auto und kleinere Spar­beträge werden in der Regel nicht angerechnet. Entscheidend ist, was nach Abzug der geschützten Vermögens­werte tatsächlich verfügbar ist.

Was kostet mich die VKH konkret bei Ihnen?

Bei voller VKH: 0 €. Wir rechnen direkt mit der Staats­kasse ab und verlangen von Ihnen keine Zuzahlung. Bei Raten­zahlungs-VKH bestimmt das Gericht eine Monatsrate – diese zahlen Sie an die Gerichtskasse, nicht an uns. Eine zusätzliche Vergütungs­vereinbarung schließen wir bei VKH-Mandaten nicht ab.

Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Wird VKH abgelehnt – etwa weil das Einkommen knapp über den Grenzen liegt –, ist Beschwerde gegen den Beschluss möglich. Auch in diesem Fall berechnen wir Ihnen für die Antragstellung selbst nichts. Auf Wunsch besprechen wir Alternativen: Raten­zahlung an unsere Kanzlei, Antrag auf Verfahrens­wert­reduzierung oder ein gezielter Re-Antrag bei veränderter wirtschaftlicher Lage.

Darf ich die Anwältin bzw. den Anwalt frei wählen?

Ja. Bei der Verfahrenskostenhilfe haben Sie freie Anwaltswahl – Sie sind nicht an einen vom Gericht zugewiesenen Anwalt gebunden. Sie können uns ausdrücklich als Verfahrens­bevollmächtigte beiordnen lassen.

Kann ich VKH und Verfahrenswert­reduzierung kombinieren?

Grundsätzlich ja. Ein reduzierter Verfahrens­wert führt zu niedrigeren Kosten – das ist unabhängig davon, wer diese Kosten am Ende trägt. Bei Raten­zahlungs-VKH kann das spürbar Ihre Monatsrate senken. Mehr dazu auf unserer Seite zur Verfahrenswert­reduzierung.

Kostenlose Erstberatung

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30 Minuten, kostenlos und unverbindlich. Wir besprechen Ihre Situation und sagen Ihnen ehrlich, ob Verfahrenskostenhilfe in Frage kommt.

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