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Mediathek. Themen kompakt erklärt.

Informieren Sie sich in unseren kurzen Erklärvideos über die wichtigsten rechtlichen Grundlagen Ihrer einvernehmlichen Scheidung. Kompakt, verständlich und direkt vom Anwalt.

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ca. 2 Min. · Trennungsjahr
Voraussetzung Nr. 1

Das Trennungsjahr

Bevor das Familiengericht eine Scheidung aussprechen kann, müssen Sie nachweisen, dass die Ehe gescheitert ist. Dafür gilt die einjährige Trennungsphase nach § 1565 BGB als Maßstab.

Eine Trennung „von Tisch und Bett" reicht aus – Sie müssen nicht zwingend ausziehen. Wichtig ist die räumliche und wirtschaftliche Trennung innerhalb derselben Wohnung.

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Finanzielle Transparenz

Kosten der Scheidung

Die Kosten eines Scheidungsverfahrens setzen sich aus den Gerichtskosten und den Anwaltsgebühren zusammen. Beide richten sich gesetzlich nach dem sogenannten Verfahrenswert.

Wir informieren Sie in diesem Video darüber, wie diese Kosten berechnet werden und wie wir durch unsere schlanke Struktur sicherstellen, dass Sie nur die gesetzlichen Mindestgebühren zahlen.

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ca. 3 Min. · Scheidungskosten
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ca. 2 Min. · Verfahrenskostenhilfe
Wenn das Einkommen knapp ist

Die Verfahrenskostenhilfe (VKH)

Wer die Verfahrenskosten nicht selbst tragen kann, hat unter Umständen Anspruch auf staatliche Verfahrenskostenhilfe (§§ 76 ff. FamFG).

Wir vertreten Sie selbstverständlich auf Basis der VKH – ohne Zuzahlungen, ohne Nachteile. Ob Sie Anspruch haben, prüfen wir für Sie kostenlos im Erstgespräch.

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Unser Kostenvorteil

Die Verfahrenswertreduzierung

Anwalts- und Gerichtskosten richten sich nach dem Verfahrenswert. Bei jeder einvernehmlichen Scheidung beantragen wir bei Gericht die **Reduzierung des Verfahrenswerts** – das senkt Ihre Kosten zusätzlich.

Viele Kanzleien stellen diesen Antrag nicht. Bei uns ist die Reduzierung Standard. Das Video zeigt, was das für Ihren Geldbeutel bedeutet.

Mehr zur Verfahrenswertreduzierung
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ca. 2 Min. · Verfahrenswert
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Lassen Sie sich Ihren persönlichen Preis berechnen.

Sie erhalten Ihre Kostenübersicht – inklusive berücksichtigter Verfahrenswert­reduzierung – bequem per E-Mail.

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