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Rechtsprechung

Aktuelle OLG-Urteile zum Familienrecht: Übersicht 2025/2026

Diese Übersicht stellt 53 aktuelle OLG-Urteile zum Familienrecht vor, genauer: Beschlüsse der Oberlandesgerichte und des Kammergerichts von Oktober 2025 bis August 2026. Sie sind nach Themen geordnet, von der Verfahrenskostenhilfe bis zum Gewaltschutz. Zu jeder Entscheidung finden Sie Gericht, Datum, Aktenzeichen, den Link zum Volltext und eine kurze Zusammenfassung.

53
EntscheidungenBeschlüsse aus 2025 und 2026, die neueste zuerst.
7
ThemenVon Verfahrenskostenhilfe und Unterhalt bis Sorge, Umgang und Gewaltschutz.
11
OberlandesgerichteVolltexte aus den amtlichen Rechtsprechungsportalen der Länder.

Was die OLG-Urteile zeigen – und was nicht

Die Oberlandesgerichte sind in Familiensachen die zweite Instanz: Sie entscheiden über Beschwerden gegen Beschlüsse der Familiengerichte. In Familiensachen ergehen Entscheidungen als Beschluss; umgangssprachlich spricht man trotzdem von Urteilen. Gemeint ist hier dasselbe.

Ein Beschluss eines Oberlandesgerichts bindet andere Gerichte nicht. Andere Familiengerichte und andere Oberlandesgerichte können eine Frage anders beurteilen; einheitlich klärt sie erst der Bundesgerichtshof. Wo ein Oberlandesgericht deshalb die Rechtsbeschwerde zugelassen hat, steht das bei der Entscheidung.

Die Zusammenfassungen sind in eigenen Worten geschrieben und vereinfachen. Maßgeblich ist der Volltext, den wir jeweils aus dem amtlichen Rechtsprechungsportal des Landes verlinken. Die Übersicht ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Ob eine Entscheidung zu Ihrer Lage passt, klären wir gern in der kostenlosen Erstberatung. Einzelne Fragen erklären wir ausführlicher auf unseren Urteilsseiten in der Übersicht Rechtsprechung.

OLG-Urteile zur Verfahrenskostenhilfe

Wer Verfahrenskostenhilfe bekommt und wie man sie beantragt, erklären wir auf der Themenseite Verfahrenskostenhilfe bei der Scheidung. Hier stehen 8 Entscheidungen, die neueste zuerst.

Verfahrenskostenhilfe: Beschlüsse der Oberlandesgerichte 2025/2026
EntscheidungWorum es ging
OLG Frankfurt
Beschluss vom 28.07.2026
5 WF 129/26
Ein Vater, der Sozialleistungen bezieht, hatte im vereinfachten Unterhaltsverfahren Verfahrenskostenhilfe erhalten; als daraus ein streitiges Unterhaltsverfahren wurde, war offen, ob die Bewilligung weitergilt. Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass für das streitige Verfahren gesondert Verfahrenskostenhilfe beantragt und bewilligt werden muss, weil es ein eigener Rechtszug ist; andere Gerichte sehen das anders. Dem Vater wurde Verfahrenskostenhilfe ohne Raten bewilligt, die Beiordnung seines weit entfernten Anwalts aber abgelehnt, weil dieser nur mit Erstattung von Mehrkosten einverstanden war. Eine größere Entfernung allein rechtfertigt solche Mehrkosten nicht, da sich ein Anwalt am Gerichtsort auch per Post, E-Mail oder Video informieren lässt.
OLG Karlsruhe
Beschluss vom 15.07.2026
18 WF 42/26
Ein Ehemann, der mit seiner Frau getrennt in der gemeinsamen Wohnung lebte, beantragte die Zuweisung der Wohnung zunächst per Eilverfahren und zusätzlich im Hauptsacheverfahren; für die Hauptsache wurde ihm Verfahrenskostenhilfe als „mutwillig“ verweigert. Das OLG Karlsruhe hat ihm ratenfreie Verfahrenskostenhilfe mit Anwältin bewilligt. Bei der Zuweisung der Ehewohnung ist es in aller Regel nicht mutwillig, neben dem Eilverfahren auch ein Hauptsacheverfahren zu führen, weil nur dieses eine abschließende Klärung bis zur Scheidung bringt. Das gilt besonders, wenn bei Antragstellung noch offen ist, wie das Eilverfahren ausgeht.
OLG Oldenburg
Beschluss vom 11.05.2026
3 WF 54/26
In einem Sorgerechtsverfahren hatte die Mutter Verfahrenskostenhilfe erhalten; nachdem sie im Überprüfungsverfahren nicht mitwirkte, wurde die Bewilligung aufgehoben, und die Gerichtskasse verlangte die Gutachterkosten nun teilweise vom Vater als sogenanntem Zweitschuldner. Das OLG Oldenburg hat das abgelehnt: Waren die Kosten schon entstanden, solange der anderen Seite Verfahrenskostenhilfe bewilligt war, darf der andere Elternteil nach einer späteren Aufhebung nicht dafür herangezogen werden. Er konnte sein Kostenrisiko nicht vorhersehen und keinen Einfluss darauf nehmen. Andere Oberlandesgerichte sehen das anders; die Frage ist umstritten.
OLG Stuttgart
Beschluss vom 07.05.2026
17 WF 69/26
Das Familiengericht hatte früher in einem Kinderschutzverfahren keine Maßnahmen gegen die Eltern ergriffen und prüfte einige Monate später von Amts wegen nach, ob es dabei bleiben kann; die Mutter beantragte dafür Verfahrenskostenhilfe mit Anwalt. Das OLG Stuttgart hat die Ablehnung bestätigt: Eine solche Nachprüfung ist kostenrechtlich kein eigenes Verfahren, sondern Teil des ursprünglichen Verfahrens, auch wenn sie unter neuem Aktenzeichen läuft. Verfahrenskostenhilfe kommt erst in Betracht, wenn das Gericht daraus ein förmliches Abänderungsverfahren macht; eine im Ursprungsverfahren bewilligte Verfahrenskostenhilfe erstreckt sich auf die Nachprüfung.
Kammergericht
Beschluss vom 02.04.2026
16 WF 56/26
Eine Frau hatte per einstweiliger Anordnung Trennungsunterhalt erhalten und dafür Verfahrenskostenhilfe bekommen; als ihr Mann die Abänderung dieser Anordnung beantragte, wollte sie dafür erneut Verfahrenskostenhilfe. Das Kammergericht hat ihre Beschwerde gegen die Ablehnung als unzulässig verworfen, weil Entscheidungen in solchen Unterhalts-Eilverfahren nicht anfechtbar sind. Ergänzend hat es klargestellt, dass das Abänderungsverfahren zum ursprünglichen Eilverfahren gehört: Die dort bewilligte Verfahrenskostenhilfe deckt die Abänderung mit ab, auch wenn erneut verhandelt wird, und der Anwalt erhält dafür keine gesonderte Vergütung.
OLG Karlsruhe
Beschluss vom 11.02.2026
18 WF 15/26
Ein Vater, von dem höherer Kindesunterhalt verlangt wurde, bekam nur teilweise Verfahrenskostenhilfe, weil seine Verteidigung nur gegen den Teil Erfolg versprach, der über den Mindestunterhalt hinausging; das Amtsgericht hatte die Bewilligung bloß auf einen Geldbetrag beschränkt. Das OLG Karlsruhe hat das korrigiert: Bei einer Teilbewilligung muss der Beschluss genau benennen, für welchen Teil des Streits die Verfahrenskostenhilfe gilt – hier für die Abwehr allen Unterhalts oberhalb des Mindestunterhalts, auch wenn sich das Verfahren länger hinzieht. Die Staatskasse übernimmt Anwalts- und Gerichtsgebühren dann so, als wäre nur dieser Teil Gegenstand des Verfahrens. Außerdem hat das Gericht klargestellt, dass die Verfahrenskostenhilfe ohne Raten bewilligt ist.
OLG Braunschweig
Beschluss vom 05.02.2026
1 WF 4/26
Ein Mann, der Bürgergeld bezieht, sollte im Vaterschaftsfeststellungsverfahren keine Verfahrenskostenhilfe bekommen, weil er vorher keinen privaten Vaterschaftstest bezahlen wollte. Das OLG Braunschweig hat diese Ablehnung aufgehoben: Wer nachvollziehbare Zweifel an seiner Vaterschaft hat und sich einen Privattest nicht leisten kann, verteidigt sich nicht mutwillig, nur weil das gerichtliche Gutachten teurer ist. Bei berechtigten Zweifeln werden die Kosten des Verfahrens zudem in der Regel zwischen beiden Eltern geteilt. Das Amtsgericht muss nun seine wirtschaftlichen Verhältnisse prüfen und neu entscheiden.
OLG Karlsruhe
Beschluss vom 13.11.2025
20 WF 125/25
Ein Vater beantragte im Umgangsverfahren erst im Termin Verfahrenskostenhilfe und reichte die Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse samt Belegen trotz zweier Fristen nicht vollständig nach; das Verfahren endete noch im selben Termin mit einer Einigung. Das OLG Karlsruhe hat die Ablehnung der Verfahrenskostenhilfe bestätigt. Verfahrenskostenhilfe gibt es grundsätzlich nur, wenn der vollständige Antrag vor Ende des Verfahrens vorliegt; lässt man eine vom Gericht gesetzte Nachreichungsfrist verstreichen, helfen später im Beschwerdeverfahren eingereichte Unterlagen nicht mehr. Für Betroffene heißt das: Formular und Belege möglichst früh und vollständig einreichen.

OLG-Urteile zu Kosten und Verfahrenswert

Wie der Verfahrenswert die Gebühren bestimmt, steht auf der Seite Verfahrenswert bei der Scheidung; alle Kosten im Überblick finden Sie unter Was kostet eine Scheidung? Hier stehen 8 Entscheidungen, die neueste zuerst.

Kosten und Verfahrenswert: Beschlüsse der Oberlandesgerichte 2025/2026
EntscheidungWorum es ging
OLG Karlsruhe
Beschluss vom 03.07.2026
18 WF 57/26
Getrennte Eltern hatten wegen Verstößen gegen eine gerichtlich gebilligte Umgangsvereinbarung mehrfach Ordnungsgeld gegeneinander beantragt; streitig war, nach welchem Wert die Anwaltskosten dieser Verfahren zu berechnen sind. Das OLG Karlsruhe hat entschieden: Maßgeblich ist grundsätzlich der volle Wert eines Umgangsverfahrens und nicht die Höhe des Ordnungsgeldes; einen Abschlag, weil es nur um Vollstreckung geht, gibt es nicht. Nur wenn es um eine ganz untergeordnete Pflicht geht – hier die Herausgabe der Krankenversicherungskarten –, ist ein niedrigerer Wert anzusetzen. Für Betroffene heißt das: Wer gegen eine Umgangsregelung verstößt und ein Ordnungsgeldverfahren verliert, muss mit Kosten aus dem vollen Umgangswert rechnen.
OLG Karlsruhe
Beschluss vom 24.06.2026
5 WF 26/26
Eine Ehefrau verlangte im Scheidungsverfahren eine Abfindung für die Schweizer Rentenanrechte ihres Mannes und nahm den Antrag später zurück; das Amtsgericht hatte dafür den vollen geforderten Betrag als Verfahrenswert angesetzt. Das OLG Karlsruhe hat den Wert deutlich gesenkt: Ein solcher Abfindungsantrag wird nicht nach dem geforderten Geldbetrag bewertet, sondern pauschal mit einem Fünftel des Dreimonatsnettoeinkommens beider Ehegatten je Anrecht – auch wenn er schon im Scheidungsverbund gestellt wird. Dieselben Anrechte werden dann nicht noch einmal beim Versorgungsausgleich mitgezählt. Die spätere Rücknahme des Antrags senkt den Verfahrenswert dagegen nicht.
OLG Karlsruhe
Beschluss vom 27.05.2026
5 UF 191/24
Im Beschwerdeverfahren zum Versorgungsausgleich und Zugewinn schlossen die Eheleute einen umfassenden Vergleich, der auch Unterhalt und den Verkauf einer gemeinsamen Immobilie regelte. Das OLG Karlsruhe hat geklärt, wie sich das auf die Kosten auswirkt: Für mitverglichene Punkte, die noch bei keinem Gericht anhängig waren, wird ein zusätzlicher Wert („Vergleichsmehrwert“) festgesetzt, der Gerichts- und Anwaltsgebühren erhöht. Für Punkte, die bereits in einem anderen Verfahren anhängig sind, gilt das nicht; dort richtet sich die Abrechnung nach dem Wert, der in jenem Verfahren festgesetzt wird. Für Betroffene heißt das: Eine Gesamteinigung kann sinnvoll sein, erhöht aber den Wert, aus dem die Gebühren berechnet werden.
Kammergericht
Beschluss vom 08.04.2026
25 WF 9/26
In einem Gewaltschutzverfahren hatte der Antragsgegner fremdsprachige Social-Media-Nachrichten übersetzen lassen und mit ihnen seine Verteidigung begründet. Das Kammergericht hat entschieden, dass die Gegenseite ihm diese Übersetzungskosten erstatten muss. Übersetzungen wichtiger fremdsprachiger Unterlagen sind erstattungsfähig, wenn sie für eine sinnvolle Verteidigung gebraucht werden; das Gericht muss sie nicht angeordnet haben, und es kommt nicht darauf an, ob es seine Entscheidung am Ende auf die Nachrichten stützt.
OLG Karlsruhe
Beschluss vom 10.03.2026
20 WF 27/26
Ein Vater war mit einem Eilantrag zur Zahnbehandlung seines Sohnes gescheitert und sollte deshalb alle Verfahrenskosten allein tragen. Das OLG Karlsruhe hat das geändert: In Verfahren über Sorge und Umgang werden die Gerichtskosten in der Regel zwischen den Eltern halbiert, und jeder trägt seine Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, wer „gewinnt“. Nur in besonderen Fällen, etwa bei einem erkennbar von vornherein aussichtslosen Antrag, kommt eine andere Verteilung in Betracht. Gegen eine solche Kostenentscheidung kann man auch dann gesondert Beschwerde einlegen, wenn sie in einem Eilverfahren nach mündlicher Erörterung ergangen ist.
OLG Frankfurt
Beschluss vom 05.03.2026
5 WF 29/26
Nach der Scheidung blieb die Ex-Frau mit den Kindern im Haus, das dem Mann allein gehört, obwohl sie kein Nutzungsrecht mehr hatte; er verlangte die Herausgabe als Eigentümer. Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass sich der Verfahrenswert eines solchen Herausgabeverfahrens nach dem Verkehrswert der Immobilie richtet und nicht – wie bei Mietstreitigkeiten oder Ehewohnungssachen – nach dem Jahresbetrag des Wohnwerts. Der Wert lag deshalb weit über dem vom Amtsgericht angesetzten Betrag. Für Betroffene heißt das: Wer nach der Scheidung ohne Nutzungsregelung im Haus des anderen bleibt, riskiert ein teures Verfahren.
OLG Frankfurt
Beschluss vom 02.03.2026
5 WF 33/26
Ein Ehemann wollte die Zugewinngemeinschaft vorzeitig beenden; seine Frau lehnte eine vertragliche Lösung zunächst ab und erkannte den Antrag erst vor Gericht sofort an. Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass sie trotzdem die Verfahrenskosten tragen muss. Wer vor dem Verfahren so ablehnend reagiert, dass der andere nur mit Hilfe des Gerichts zu seinem Recht kommt, gibt Anlass zum Verfahren; ein sofortiges Anerkenntnis schützt dann nicht vor den Kosten.
OLG Karlsruhe
Beschluss vom 02.03.2026
20 UF 14/26
Ein geschiedener Mann legte ohne Anwalt und erst nach Ablauf der Monatsfrist handschriftlich „Widerspruch“ gegen seinen Scheidungsbeschluss ein. Das OLG Karlsruhe hat das Rechtsmittel verworfen: Gegen Scheidung und Folgesachen kann nur ein Rechtsanwalt Beschwerde einlegen, und das gilt auch für den Antrag, die versäumte Frist nachholen zu dürfen. Weil nicht erkennbar war, wogegen sich der Mann überhaupt wandte – das Amtsgericht hatte so entschieden, wie die Eheleute es vereinbart hatten –, setzte das Gericht für das Beschwerdeverfahren nur den gesetzlichen Mindestwert an. Für Betroffene heißt das: Wer mit einem Scheidungsbeschluss nicht einverstanden ist, muss rechtzeitig über einen Anwalt vorgehen.

OLG-Urteile zum Unterhalt

Die Grundlagen erklären wir auf den Seiten Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt. Hier stehen 3 Entscheidungen, die neueste zuerst.

Unterhalt: Beschlüsse der Oberlandesgerichte 2025/2026
EntscheidungWorum es ging
OLG Frankfurt
Beschluss vom 02.04.2026
6 UF 69/26
Getrennte Eltern, beide Landesbeamte, betreuen ihre drei Töchter im paritätischen Wechselmodell und stritten darüber, wer künftig das Kindergeld bezieht; davon hing auch der kinderbezogene Familienzuschlag ab. Das OLG Frankfurt hat bestätigt, dass die Mutter bezugsberechtigt bleibt: Bieten beide Eltern gleichermaßen Gewähr für eine Verwendung zum Wohl der Kinder, bleibt es bei dem Elternteil, der das Kindergeld bisher bekommen hat. Wer mehr verdient oder mehr für die Kinder ausgibt, spielt dafür keine Rolle; der finanzielle Ausgleich zwischen den Eltern läuft über den Kindesunterhalt. Die Kosten der ersten Instanz wurden zwischen den Eltern geteilt.
Kammergericht
Beschluss vom 21.01.2026
16 UF 137/25
Eine geschiedene Frau, die in Frankreich lebt, verlangte von ihrem in Berlin lebenden früheren Mann umfassende Auskunft über seine Einkünfte, um einen alten Unterhaltsvergleich erhöhen zu lassen. Das Kammergericht hat entschieden: Bei gemischten Einkünften muss für Gehalt und Rente nur Auskunft über ein Jahr, für selbständige Einkünfte über drei Jahre erteilt werden. Wer Unterhalt zahlt, muss eine spätere Einkommenssteigerung nicht von sich aus mitteilen, solange er den Berechtigten nicht aktiv in falscher Sicherheit gewiegt hat; es ist Sache des Berechtigten, rechtzeitig neue Auskunft zu verlangen. Ist die Auskunft vollständig erteilt, kann man in der Beschwerde nicht einfach Angaben für ein weiteres Jahr nachfordern, solange keine wesentliche Einkommensverbesserung glaubhaft gemacht ist. Außerdem kann trotz Wohnsitz im Ausland deutsches Unterhaltsrecht gelten, wenn die Ehe zuletzt in Deutschland gelebt wurde.
OLG Stuttgart
Beschluss vom 31.10.2025
17 UF 98/24
Zwei inzwischen erwachsene Kinder wollten rückständigen Kindesunterhalt aus einem US-amerikanischen Scheidungsurteil gegen ihren in Deutschland lebenden Vater vollstrecken. Das OLG Stuttgart hat bestätigt, dass das Urteil in Deutschland vollstreckbar ist. Der Vater konnte sich nicht darauf berufen, beim Termin in den USA nicht anwesend gewesen zu sein: Er hatte das Verfahren selbst eingeleitet, war anwaltlich vertreten und kannte seine Unterhaltspflicht. Den Einwand, der Unterhalt sei verwirkt, muss er in einem gesonderten Verfahren gegen die Vollstreckung geltend machen; im Verfahren über die Vollstreckbarkeit wird er nicht geprüft.

OLG-Urteile zu Ehewohnung und Trennung

Wer nach der Trennung in der Wohnung bleiben darf, erklären wir auf der Seite Ehewohnung und Hausrat bei der Trennung. Hier stehen 2 Entscheidungen, die neueste zuerst.

Ehewohnung und Trennung: Beschlüsse der Oberlandesgerichte 2025/2026
EntscheidungWorum es ging
OLG Hamburg
Beschluss vom 19.08.2026
12 UF 101/26
Eine Ehefrau hatte die Wohnung schon früher per Eilentscheidung zugewiesen bekommen; dann versöhnte sich das Paar, der Mann zog wieder ein, und nach einem erneuten Streit beantragte sie die Zuweisung noch einmal. Das OLG Hamburg hat ihr die Wohnung für die Trennungszeit erneut allein überlassen. Ein neuer Antrag ist trotz des alten Beschlusses zulässig, weil der Mann sich sonst auf die Versöhnung berufen und den alten Titel angreifen könnte. In der Sache gab das Kindeswohl den Ausschlag: Bei schweren Dauerkonflikten geht die Wohnung vorzugsweise an den Elternteil, der die Kinder hauptsächlich betreut; Gewalt ist dafür nicht zwingend nötig.
OLG Stuttgart
Beschluss vom 06.05.2026
17 UF 120/25
Eine geschiedene Frau verlangte, dass ihr früherer Mann bestimmte herabsetzende Behauptungen über sie unterlässt. Das OLG Stuttgart hat entschieden: Was ein Ehegatte in einem Gerichtsverfahren, in einer Strafanzeige oder nur gegenüber den eigenen Kindern über den anderen sagt, kann man grundsätzlich nicht verbieten lassen. Anders ist es bei Äußerungen gegenüber Dritten außerhalb der Familie: Wer dort unwahre, ehrverletzende Tatsachen verbreitet, kann zur Unterlassung verpflichtet werden; hier musste der Mann eine unwahre Behauptung künftig unterlassen. Einen Anspruch darauf, dass er seine Aussagen gegenüber den Kindern richtigstellt, gab es dagegen nicht.

OLG-Urteile zum Versorgungsausgleich

Wie Rentenanrechte bei der Scheidung geteilt werden, erklären wir auf der Seite Versorgungsausgleich bei der Scheidung. Hier stehen 11 Entscheidungen, die neueste zuerst.

Versorgungsausgleich: Beschlüsse der Oberlandesgerichte 2025/2026
EntscheidungWorum es ging
OLG Frankfurt
Beschluss vom 09.07.2026
5 UF 77/26
Bei der Scheidung 2005 war die Betriebsrente eines Mannes nur teilweise ausgeglichen und der Rest dem späteren schuldrechtlichen Ausgleich vorbehalten worden; nachdem beide in Rente waren, verlangte die Frau eine Ausgleichsrente. Das OLG Frankfurt hat sie ihr im Wesentlichen zugesprochen: Eine Scheidungsfolgenvereinbarung, die den „gesetzlichen Versorgungsausgleich“ ausdrücklich ausnimmt, schließt auch den späteren schuldrechtlichen Ausgleich nicht aus. Bezieht der Mann seine Betriebsrente vorzeitig mit Abschlägen, trägt die Frau diese Abschläge bei ihrer Ausgleichsrente mit, und bereits Ausgeglichenes wird angerechnet. Rückstände kann sie ab dem Monat verlangen, in dem dem Mann ihr Antrag zugestellt wurde; künftig muss er ihr seinen Rentenanspruch gegen die Pensionskasse in Höhe der Ausgleichsrente abtreten.
OLG Stuttgart
Beschluss vom 23.03.2026
15 UF 231/25
Beide Ehegatten hatten neben ihren Hauptanrechten mehrere kleine Betriebsrenten und Versicherungen; das Amtsgericht hatte ein weiteres kleines Anrecht der Frau übersehen. Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass auch dieses nicht geteilt wird, obwohl es zusammen mit einem zweiten Baustein beim selben Arbeitgeber die Geringfügigkeitsgrenze überschritten hätte. Haben beide Seiten viele Kleinstanrechte mit ähnlichem Gesamtwert, ist es sinnvoll, auf deren Teilung insgesamt zu verzichten, statt viele unwirtschaftliche Splitterrenten zu schaffen. Die verbleibende kleine Abweichung von der genauen Halbteilung ist hinzunehmen, zumal keiner der Ehegatten auf diese Beträge angewiesen war.
OLG Stuttgart
Beschluss vom 26.02.2026
15 UF 98/24
Ein Ehemann, der als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer seiner GmbH eine Pensionszusage hat, wollte diese aus dem Versorgungsausgleich heraushalten, weil die Firma wirtschaftlich angeschlagen sei. Das OLG Stuttgart hat die Zusage dennoch bei der Scheidung geteilt: Allgemeine Kürzungsvorbehalte für Härtefälle und eine fehlende Insolvenzsicherung machen das Anrecht nicht „unsicher“ – beide Ehegatten tragen Chancen und Risiken gemeinsam. Die Ehefrau erhält zur Absicherung einen Anteil an der Rückdeckungsversicherung und am zugehörigen Pfandrecht. Eine frühere Einigung über den Zugewinn schloss den Versorgungsausgleich nicht aus, und weil nur der Mann Beschwerde eingelegt hatte, durfte die Entscheidung nicht zu seinem Nachteil geändert werden.
OLG Karlsruhe
Beschluss vom 12.02.2026
16 UF 137/25
Eine Ehefrau ließ sich während des laufenden Scheidungsverfahrens einen Teil ihrer privaten Rentenversicherung auszahlen, obwohl der Versicherer das nach Rechtshängigkeit nicht mehr hätte tun dürfen. Das OLG Karlsruhe hat entschieden: Ausgezahltes Kapital ist für den Versorgungsausgleich verloren, es wird aber im Zugewinnausgleich ihrem Endvermögen hinzugerechnet; hier musste sie deshalb einen Teil des erhaltenen Zugewinnausgleichs zurückzahlen. Weil das den Mann ausreichend entschädigt, wurde sein eigener Rentenausgleich nicht wegen grober Unbilligkeit gekürzt. Der Restbetrag der Versicherung wird trotz geringen Werts geteilt, und der Versicherer, der verbotswidrig ausgezahlt und das Gericht nicht informiert hatte, muss einen Teil der Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen.
OLG Stuttgart
Beschluss vom 03.02.2026
11 UF 195/25
Zwei Betriebsrenten des Ehemanns mit teils fondsgebundenen, teils garantierten Bestandteilen wurden extern auf ein Konto der Ehefrau bei der Deutschen Rentenversicherung übertragen; das Amtsgericht hatte alle Beträge verzinst. Das OLG Stuttgart hat das korrigiert: Fondsgebundene Teile werden nicht verzinst, sondern mit ihrem aktuellen Wert laut neuer Auskunft des Versorgungsträgers geteilt, bezogen auf diesen Stichtag – das gilt auch, wenn die gesetzliche Rentenversicherung das Ziel ist. Nur die garantierten Teile werden ab Ehezeitende mit dem Rechnungszins verzinst. Andere Gerichte bestimmen den Stichtag anders. Die Rechtsbeschwerde zum BGH ist zugelassen.
OLG Schleswig
Beschluss vom 18.12.2025
15 UF 192/25
Der Anbieter eines fondsgebundenen Riester-Vertrags des Ehemanns wollte das Anrecht im Versorgungsausgleich extern teilen, weil er keine neuen Riester-Verträge mehr anbietet; das Amtsgericht hatte intern geteilt, da der Wert über der Grenze für eine einseitig verlangte externe Teilung lag. Das OLG Schleswig hat die externe Teilung angeordnet, nachdem die Ehefrau im Beschwerdeverfahren zugestimmt und ihr Konto bei der Deutschen Rentenversicherung als Ziel gewählt hatte. Eine Vereinbarung zwischen der ausgleichsberechtigten Person und dem Versorgungsträger über die externe Teilung braucht keine besondere Form, also weder Notar noch gerichtlichen Vergleich. Eine Zustimmung der Rentenversicherung ist entbehrlich, wenn sie ohnehin als Auffang-Zielversorgung zuständig wäre.
OLG Schleswig
Hinweisbeschluss vom 08.12.2025
15 UF 202/25
Bei einer Scheidung nach altem Recht war 2008 die betriebliche Zusatzversorgung des Mannes mit Hilfe der damaligen Barwertverordnung umgerechnet und dadurch deutlich zu niedrig ausgeglichen worden; der Versorgungsträger beantragte später die Abänderung. Das OLG Schleswig hat in einem Hinweisbeschluss angekündigt, die Beschwerde des Mannes gegen die Abänderung zurückzuweisen. Eine solche „Dynamisierungsverfehlung“ ist ein eigener Abänderungsgrund, wenn der Unterschied wesentlich ist; dann werden alle Anrechte nach neuem Recht geteilt. Die Abänderung wirkt ab dem Monat nach Antragstellung. Für Betroffene heißt das: Alte Entscheidungen mit solchen Umrechnungen können auch Jahre später noch abgeändert werden, wenn ein wesentlicher Wertunterschied entstanden ist.
OLG Celle
Beschluss vom 21.11.2025
10 UF 66/25
Bei der Scheidung 2001 war die Betriebsrente des Mannes nur teilweise über die gesetzliche Rente ausgeglichen worden; für den Rest zahlte er einen Einmalbetrag in eine private Rentenversicherung der Frau, und im Übrigen blieb der schuldrechtliche Versorgungsausgleich vorbehalten. Das OLG Celle hat der inzwischen verrenteten Frau eine monatliche Ausgleichsrente zugesprochen: Die Einmalzahlung hatte den Rest nicht vollständig ausgeglichen, und eine wirksame Abfindungsvereinbarung lag nicht vor; eine allgemeine Erledigungsklausel im Scheidungsfolgenvertrag schloss den späteren Ausgleich nicht aus. Bereits Ausgeglichenes wird angerechnet – der seinerzeit über die gesetzliche Rente geteilte Teil mit aktualisiertem Wert, die Einmalzahlung mit der Rente, die sie tatsächlich garantiert hätte. Der Mann muss außerdem künftige Ansprüche gegen seinen Arbeitgeber in Höhe der Ausgleichsrente an die Frau abtreten. Die Rechtsbeschwerde zum BGH ist zugelassen.
OLG Stuttgart
Beschluss vom 11.11.2025
11 UF 162/25
Ein Ehemann hatte eine fondsgebundene Betriebsrente aus Arbeitgeberbeiträgen; das Amtsgericht hatte sie intern geteilt, der Arbeitgeber verlangte die externe Teilung. Das OLG Stuttgart hat dem Arbeitgeber Recht gegeben und die Betriebsrente extern geteilt, sodass für die Ehefrau bei einem Versorgungsträger ihrer Wahl ein eigenes Anrecht begründet wird. Bei fondsbasierten Anrechten mit Kapitalwert muss das Gericht eine aktuelle Auskunft einholen: Kursgewinne wie -verluste nach Ende der Ehezeit werden berücksichtigt, und die Teilung bezieht sich auf diesen aktuellen Stichtag statt auf das Ehezeitende. Eine zusätzliche Verzinsung gibt es bei solchen Anrechten nicht.
OLG Karlsruhe
Beschluss vom 03.11.2025
16 UF 150/25
Im Scheidungsverfahren hatte das Amtsgericht einen winzigen Rentenanteil der Ehefrau aus „Ost-Entgeltpunkten“ übersehen. Das OLG Karlsruhe hat entschieden: Endete die Ehezeit vor dem 1. Juli 2024, sind Ost- und West-Anrechte der gesetzlichen Rente weiterhin getrennt zu behandeln und gelten nicht als gleichartig. Ein so geringer Ost-Anteil, der nur einige Cent Monatsrente ausmacht, wird aber nicht geteilt, weil der Aufwand in keinem Verhältnis steht. Andere Oberlandesgerichte sehen die Gleichartigkeit anders. Die Rechtsbeschwerde zum BGH ist zugelassen.
OLG Schleswig
Beschluss vom 28.10.2025
15 UF 176/25
Ein Ehemann hatte eine betriebliche Zusatzversorgung, die nur zu einem sehr kleinen, selbst finanzierten Teil schon unverfallbar war; das Amtsgericht hatte diesen Kleinstteil bei der Scheidung geteilt. Das OLG Schleswig hat entschieden: Ist ein Teil einer Betriebsrente zwar schon sicher, aber nur geringfügig, und der Rest noch verfallbar, wird die gesamte Betriebsrente als noch nicht ausgleichsreif behandelt und nicht bei der Scheidung geteilt. Sie bleibt einem Ausgleich nach der Scheidung vorbehalten, über den das Gericht nur auf Antrag entscheidet. Für Betroffene heißt das: Solche Anrechte gehen nicht verloren, müssen aber später gesondert geltend gemacht werden.

OLG-Urteile zu Sorge und Umgang

Den Unterschied zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht erklären wir auf der Seite Sorge- und Umgangsrecht nach der Scheidung. Hier stehen 17 Entscheidungen, die neueste zuerst.

Sorge und Umgang: Beschlüsse der Oberlandesgerichte 2025/2026
EntscheidungWorum es ging
OLG Stuttgart
Beschluss vom 13.07.2026
15 UF 212/25
Der Vater hatte die Mutter 2016 schwer angegriffen und war dafür strafrechtlich verurteilt worden; der Sohn lebt seit seiner Geburt bei ihr und lehnt den Vater inzwischen ab, wobei die Mutter den Umgang nach Feststellung des Gerichts nicht unterstützt. Das Amtsgericht hatte – einem Gutachten folgend – das Sorgerecht auf den Vater übertragen; das OLG hob das auf und wies den Antrag des Vaters ab. Eine bestehende Sorgerechtsentscheidung wird nur geändert, wenn die Vorteile die Nachteile deutlich überwiegen; hier sprachen Kontinuität, Bindung und der seit Jahren verfestigte Wille des Kindes für den Verbleib bei der Mutter, und eine ausreichende Bindungstoleranz des Vaters ließ sich nicht feststellen. Das Gericht darf von einem Gutachten abweichen, wenn es seine eigene verlässliche Entscheidungsgrundlage offenlegt.
OLG Celle
Beschluss vom 29.06.2026
17 UF 46/26
Nicht verheiratete, gemeinsam sorgeberechtigte Eltern stritten darüber, ob ihre dreijährige Tochter weiter bei der Mutter oder künftig beim Vater leben soll; das Amtsgericht übertrug der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das OLG wies die Anträge beider Eltern ab, das Aufenthaltsbestimmungsrecht bleibt gemeinsam. Bei wem das Kind wie viel Zeit verbringt, ist im Umgangsverfahren zu regeln, selbst wenn sich die Betreuung dadurch umkehrt. Das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht würde einem Elternteil mehr Macht geben als nötig, etwa einen Umzug ohne Zustimmung des anderen, und wäre deshalb unverhältnismäßig.
OLG Frankfurt
Beschluss vom 16.06.2026
6 UF 96/26
Eine getrennt lebende Mutter hatte ihren fünfjährigen Sohn monatelang gegen den Willen des Vaters in der Türkei behalten und das Kind nachweislich wiederholt geschlagen; das Amtsgericht übertrug dem Vater die Alleinsorge. Das OLG versagte der Mutter Verfahrenskostenhilfe für ihre Beschwerde, weil diese keine Aussicht auf Erfolg hatte. Ihr Hinweis, sie selbst sei vom Vater misshandelt worden, änderte daran nichts: Auch die Istanbul-Konvention führt nicht dazu, dass ein Elternteil, der massive Gewalt gegen das Kind ausgeübt hat, mitsorgeberechtigt bleibt. Eine nur angekündigte Vollmacht macht die Übertragung des Sorgerechts nicht entbehrlich.
OLG Frankfurt
Beschluss vom 08.06.2026
6 WF 139/26
Eine kranke Elfjährige wollte am Umgangstag nicht zum Vater; er erlaubte ihr am Telefon, bei der Mutter zu bleiben, holte sie nicht ab und beantragte danach ein Ordnungsgeld gegen die Mutter. Das OLG lehnte das Ordnungsgeld ab. Wer den Umgang selbst nicht einfordert und nicht zur Abholung erscheint, kann dem anderen Elternteil keinen Verstoß vorwerfen; anders ist es nur, wenn der betreuende Elternteil vorher angekündigt hat, das Kind nicht herauszugeben. Wer dem Kind das Fernbleiben erlaubt und danach ein Ordnungsgeld verlangt, verhält sich widersprüchlich.
OLG Karlsruhe
Beschluss vom 20.04.2026
16 WF 25/26
Geschiedene Eltern hatten vor Gericht einen neutralen Übergabeort an einer Bushaltestelle vereinbart; der Vater übergab die Kinder viermal trotzdem an der Wohnung der Mutter, aus Rücksicht auf Gepäck und Wetter, wie er sagte. Das OLG sah darin schuldhafte Verstöße und bestätigte ein Ordnungsgeld, setzte es aber wegen seiner wirtschaftlichen Verhältnisse und weil die gleichartigen Verstöße zusammen zu bewerten waren, herab. Verstöße können schon vor der förmlichen Zustellung geahndet werden, wenn der Elternteil die Vereinbarung und den Hinweis auf Ordnungsmittel bereits kannte. Einen Schaden für das Kind setzt ein Ordnungsgeld nicht voraus.
OLG Karlsruhe
Beschluss vom 23.03.2026
16 UF 178/25
Die nicht verheirateten Eltern stritten seit Jahren, zuletzt über die ADHS-Medikation ihrer Tochter, und das Amtsgericht übertrug der Mutter die Alleinsorge. Erst im Beschwerdeverfahren erteilte der Vater ihr eine Vollmacht für einige Bereiche. Das OLG blieb bei der Alleinsorge: Eine Vollmacht ersetzt die Übertragung des Sorgerechts nicht, wenn die Eltern nicht zusammenarbeiten können, kein Vertrauen besteht und ein Widerruf jederzeit droht. Die Religionszugehörigkeit der Mutter begründete keine konkrete Gefahr, zumal sie Entscheidungen etwa über Bluttransfusionen einem Dritten überlassen will.
OLG Stuttgart
Beschluss vom 17.03.2026
15 UF 29/26
Eine Mutter hatte ihrem kleinen Kind einmal zwei kräftige Schläge auf das Gesäß gegeben; das Amtsgericht verpflichtete sie deshalb zu einem Anti-Gewalt-Training von mindestens 52 Stunden. Das OLG hob das auf und beendete das Verfahren ohne Maßnahmen. Für eine so umfangreiche Verpflichtung gibt es keine gesetzliche Grundlage, und gegen den Willen eines Elternteils lässt sich ein solches Training ohnehin nicht sinnvoll anordnen. Auch ein einmaliger, verbotener Schlag bedeutet nicht automatisch, dass das Kind gefährdet ist; das Gericht muss alle Umstände des Einzelfalls betrachten.
OLG Hamburg
Beschluss vom 10.03.2026
12 UF 165/24
Nicht verheiratete Eltern stritten nach einer Trennung mit Gewaltschutzanordnung um die gemeinsame Sorge für ihre Zwillinge, die bei der Mutter leben. Der Vater erteilte der Mutter im Beschwerdeverfahren eine notariell beglaubigte Vollmacht für alle Sorgerechtsangelegenheiten. Das OLG räumte daraufhin die gemeinsame Sorge ein, ausgenommen das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das bei der Mutter bleibt, weil ihr nach dem früheren Zurückhalten der Kinder das Vertrauen fehlte. Ausschlaggebend war, dass sich die Lage entspannt hatte und die Eltern den Umgang selbst per E-Mail absprachen; Streit über einzelne Umgangsfragen steht der gemeinsamen Sorge nicht entgegen.
OLG Celle
Beschluss vom 27.01.2026
15 UF 246/25
Eine Mutter behielt ihre Tochter nach einem Ferienbesuch in Deutschland, obwohl das Kind nach französischen Gerichtsentscheidungen beim Vater in Frankreich leben sollte; es war bereits der zweite solche Fall. Das OLG bestätigte die Rückführung nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen. Eine Rückführung darf nur bei einer schwerwiegenden Gefahr für das Kind verweigert werden; knappe Atteste mit ungeprüften Misshandlungsvorwürfen reichten nicht, zumal in Frankreich Schutzmaßnahmen vorbereitet waren. Der Wunsch des Kindes, nicht zurückzukehren, zählte nicht, weil er erkennbar von der Mutter beeinflusst war; über das Sorgerecht entscheiden die Gerichte im Heimatstaat.
OLG Stuttgart
Beschluss vom 21.01.2026
15 UF 230/25
Ein Vater wollte fünf Monate nach einer vom OLG bestätigten Umgangsregelung eine Neuregelung bis hin zum Wechselmodell, unter anderem weil sein Kleinkind inzwischen älter sei und eine Kita besuche. Das OLG billigte, dass das Familiengericht gar kein neues Verfahren eröffnete, weil keine gewichtigen, das Kindeswohl nachhaltig berührenden neuen Gründe vorgetragen waren. Dass das Kind älter wird, reicht allein nicht; Schwierigkeiten bei der Übergabe sind eine Frage der Durchsetzung der bestehenden Regelung. Ein Wechselmodell liegt bei schwer zerstrittenen Eltern fern. Die Rechtsbeschwerde zum BGH ist zugelassen.
OLG Zweibrücken
Beschluss vom 12.01.2026
6 UF 112/25
Großvater und Stiefgroßmutter wollten Umgang mit drei Enkeln, die in Einrichtungen der Jugendhilfe lebten; das Amtsgericht lehnte ab. Das OLG gewährte einen begleiteten Umgang von dreimal im Jahr je einer Stunde in den Einrichtungen. Großeltern haben ein Umgangsrecht nur, wenn feststeht, dass der Umgang dem Kind guttut; sind Eltern und Großeltern zerstritten, spricht das wegen des Loyalitätskonflikts meist dagegen. Hier wollten die Kinder ihre Großeltern sehen, und ein völliger Kontaktabbruch wäre nicht förderlich gewesen; angeheiratete Großeltern können nur als enge Bezugsperson Umgang verlangen.
OLG Hamburg
Beschluss vom 08.01.2026
7 UF 70/24
Nach fünf Jahren Streit mit zahlreichen Gerichtsverfahren und zwei zwangsweisen Herausnahmen der Kinder aus dem Haushalt der Mutter lehnten beide Kinder jeden Kontakt zum Vater ab. Das OLG bestätigte einen Ausschluss des Umgangs für zwei Jahre, obwohl die Ablehnung auch von der Mutter beeinflusst war. Ein Umgangsausschluss ist nur als letztes Mittel erlaubt; hier waren Umgangspflegschaft und begleiteter Umgang gescheitert, und ein erzwungener Umgang hätte die Kinder gefährdet. Den Antrag der Mutter auf einen Ausschluss bis zur Volljährigkeit wies das Gericht zurück und forderte beide Eltern auf, den Konflikt zu entschärfen.
OLG Frankfurt
Beschluss vom 22.12.2025
5 UF 193/25
Das Amtsgericht hatte der allein sorgeberechtigten Mutter per Eilentscheidung verboten, mit ihrem 14-jährigen Sohn Deutschland zu verlassen, weil sie mit dem Gedanken spielte, in ihr Heimatland Brasilien zurückzugehen. Das OLG hob diese Grenzsperre auf. Ein Ausreiseverbot ist nur bei einer konkreten Gefährdung des Kindes erlaubt; enge Bindungen an das Heimatland und die bloße Möglichkeit einer Auswanderung reichen nicht. Dass der Umgang des anderen Elternteils durch einen Wegzug schwieriger würde, rechtfertigt für sich genommen ebenfalls kein Ausreiseverbot.
OLG Frankfurt
Beschluss vom 12.12.2025
2 UF 71/25
Der Vater war wegen eines Messerangriffs auf die Mutter und ihren älteren Sohn zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden; die gemeinsame Tochter hatte die Tat miterlebt. Das OLG bestätigte die Alleinsorge der Mutter: Wer Opfer schwerer häuslicher Gewalt geworden ist, muss sich nicht auf eine Lösung einlassen, bei der er weiter mit dem Täter zusammenarbeiten müsste, etwa über eine Sorgerechtsvollmacht. Zusätzlich verbot das Gericht dem Vater von sich aus jeden Kontakt zur Tochter und die Annäherung an Wohnung und Schule. Solche Schutzanordnungen sind auch gegen einen Elternteil möglich, der kein Sorgerecht hat.
OLG Karlsruhe
Beschluss vom 28.11.2025
2 UF 112/25
Im Scheidungsverfahren hatte das Amtsgericht der Mutter unter anderem das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kleinkind allein übertragen; der Vater fürchtete, sie könne mit dem Kind ins Ausland ziehen. Das OLG übertrug der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur für Deutschland; über einen Aufenthalt im Ausland entscheiden beide Eltern weiter gemeinsam. Das kann den Streit befrieden, wenn ein Elternteil Wegzugsängste hat, obwohl niemand wegziehen will. Eine Urlaubsreise ins Ausland darf der betreuende Elternteil allein entscheiden, und eine Auflage, im Umkreis von 200 km zu wohnen, ist nicht möglich.
OLG Stuttgart
Beschluss vom 19.11.2025
17 WF 159/25
Eine Mutter brachte ihre achtjährige Tochter zweimal nicht zum vereinbarten Umgang und berief sich darauf, das Kind wolle nach einem Urlaub nicht mehr zum Vater. Das OLG bestätigte das Ordnungsgeld gegen sie. Wer den Umgang ausfallen lässt, muss im Einzelnen erklären, warum er nicht anders konnte, und beim Kindeswillen auch darlegen, wie er auf das Kind eingewirkt hat, damit es zum Umgang geht. Neue Bedenken gegen den Umgang gehören in ein Abänderungsverfahren; ein solcher Antrag allein stoppt das Ordnungsgeld nicht.
OLG Karlsruhe
Beschluss vom 24.10.2025
16 WF 98/25
Ein Vater holte die Kinder am letzten Schultag vor den Pfingstferien nicht ab, weil er meinte, sein Ferienumgang beginne erst mit dem ersten Ferientag laut Kalender. Das OLG stellte klar, dass „Ferien“ in einer Umgangsregelung regelmäßig alle schulfreien Tage ab Schulschluss umfassen, einschließlich Wochenende und Feiertagen; der Vater hatte also schuldhaft gegen die Regelung verstoßen. Ein Ordnungsgeld verhängte das OLG trotzdem nicht, weil der Irrtum vor allem den eigenen Umgangswünschen des Vaters schadete und keine Wiederholung zu befürchten war.

OLG-Urteile zum Gewaltschutz

Was bei häuslicher Gewalt für die Wohnung gilt, steht auf der Seite Ehewohnung und Hausrat: Sonderfall häusliche Gewalt. Zwei der Entscheidungen betreffen keinen Streit zwischen Ex-Partnern: Das OLG Rostock entschied über Kinderschutz, das OLG Karlsruhe über einen Nachbarstreit; die Grundsätze zum Schutz vor Gewalt und Nachstellen lassen sich auf getrennte Paare übertragen. Hier stehen 4 Entscheidungen, die neueste zuerst.

Gewaltschutz: Beschlüsse der Oberlandesgerichte 2025/2026
EntscheidungWorum es ging
OLG Karlsruhe
Beschluss vom 11.02.2026
20 UF 121/25
Ein Nachbar stellte sich über rund elf Wochen mindestens sechsmal abends oder nachts vor die Haustür des anderen und beschimpfte ihn lautstark. Das OLG sah darin eine unzumutbare Belästigung durch Nachstellen und bestätigte das Kontakt- und Näherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz. Videoaufnahmen reichten zur Glaubhaftmachung, der pauschale Einwand, die Videos seien gefälscht, nicht. Bei beleidigenden Belästigungen wird vermutet, dass sie gegen den Willen des Opfers geschehen; ein bloßer Versuch der Körperverletzung ohne Verletzung genügt für eine Schutzanordnung wegen Körperverletzung dagegen nicht.
OLG Frankfurt
Beschluss vom 19.01.2026
1 UF 8/26
Eine Ehefrau war zweimal von ihrem Mann gewürgt worden, blieb aber zunächst bei ihm und beantragte erst etwa sechs Monate nach der letzten Tat ein Näherungsverbot. Das Amtsgericht hob das Verbot deshalb wieder auf, das OLG stellte es wieder her. Opfer häuslicher Gewalt brauchen oft lange, um sich vom Täter zu lösen; ein später Antrag spricht deshalb nicht gegen die Dringlichkeit. Glaubhaft gemacht werden kann die Gewalt auch durch eidesstattliche Versicherung, Tagebucheinträge, Chatverläufe und Berichte etwa eines Frauenhauses; bloßes Bestreiten des Täters genügt dagegen nicht.
OLG Frankfurt
Beschluss vom 27.11.2025
6 UF 235/25
Nach der Trennung durfte die Frau noch ein halbes Jahr in der Wohnung bleiben, die inzwischen dem Mann allein gehörte; er behielt einen Schlüssel. Als sie das Schloss austauschte, hängte er die Wohnungstür aus, und sie beantragte eine Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz. Das OLG lehnte ab: Wer als Mitbesitzer weiter ein Hausrecht hat, dringt nicht im Sinne des Gesetzes in eine fremde Wohnung ein, und der eigenmächtige Schlosstausch gibt kein alleiniges Hausrecht. Ein Würgevorfall zehn Monate vor dem Antrag reichte für eine Eilanordnung nicht mehr, weil die Eile durch das lange Abwarten widerlegt war.
OLG Rostock
Beschluss vom 21.10.2025
10 UF 84/25
Ein Stiefvater stand im Verdacht, das Kind schwer sexuell missbraucht zu haben; das Familiengericht verbot ihm vorläufig, die Wohnung zu betreten und Kontakt zum Kind aufzunehmen. Die Mutter wollte das Verbot aufheben lassen, weil das Strafverfahren mangels Beweisen eingestellt worden war. Das OLG hielt ihre Beschwerde schon für unzulässig, weil man gegen solche vorläufigen Schutzanordnungen unterhalb eines Sorgerechtsentzugs keine Beschwerde einlegen kann. Es stellte aber auch klar: Die Einstellung des Strafverfahrens beendet den Kinderschutz nicht, wenn weiterhin erhebliche Anhaltspunkte für eine Gefahr bestehen.

Autor: Finn Pietruschka, Rechtsanwalt ·

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Häufige Fragen: Aktuelle OLG-Urteile

Sind OLG-Urteile für mein Verfahren bindend?

Nein, nicht unmittelbar. Ein Beschluss eines Oberlandesgerichts bindet nur die Beteiligten des entschiedenen Verfahrens. Andere Familiengerichte und andere Oberlandesgerichte können eine Rechtsfrage anders beurteilen; verbindlich klären lässt sie sich erst beim Bundesgerichtshof. In der Praxis orientieren sich die Amtsgerichte aber häufig an der Rechtsprechung ihres Oberlandesgerichts.

Wie aktuell ist die Übersicht?

Die Übersicht hat den Stand 19. Oktober 2026. Sie enthält Beschlüsse von Oktober 2025 bis August 2026, die in den amtlichen Rechtsprechungsportalen der Länder veröffentlicht sind. Ob der Bundesgerichtshof eine Entscheidung später geändert hat, ist nicht in jedem Fall geprüft; wo die Rechtsbeschwerde zugelassen ist, steht das bei der Entscheidung.

Kann ich mich in meinem Verfahren auf eine dieser Entscheidungen berufen?

Ja, wenn Ihr Fall vergleichbar ist, kann Ihr Anwalt das Gericht auf die Entscheidung hinweisen. Ob er vergleichbar ist, hängt von den Einzelheiten ab; schon kleine Unterschiede im Sachverhalt können zu einem anderen Ergebnis führen. In der kostenlosen Erstberatung prüfen wir, welche Rechtsprechung zu Ihrem Fall passt.

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