Niedrigste Kosten Wir berechnen nur die gesetzlichen Mindestgebühren.
100% digital & bundesweit
12+ Jahre Erfahrung
Ablauf Trennungsjahr Beratung Wissen Mediathek Kontakt Jetzt Kosten berechnen
Ehe mit Auslandsbezug

Gilt meine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland?

In der Regel ja. Entscheidend ist, ob die Ehe am Ort der Eheschließung wirksam geschlossen wurde (Art. 11 EGBGB) und ob beide Ehepartner die persönlichen Voraussetzungen ihres Heimatrechts erfüllten (Art. 13 EGBGB). Eine gesonderte Eintragung in Deutschland ist für die Wirksamkeit nicht nötig — für den Alltag mit Behörden aber oft sehr praktisch.

11
Art. EGBGBDie Ortsform genügt für die rechtliche Wirksamkeit.
34
§ PStGNachbeurkundung im deutschen Register möglich, aber freiwillig.
Wirksamauch ohne deutsche Eheurkunde.
!
Nur religiösgeschlossen? Ohne staatliche Anerkennung liegt oft keine wirksame Ehe vor.

Der Grundsatz: Ortsform genügt

Das deutsche Recht verlangt nicht, dass eine Ehe nach deutschen Formvorschriften geschlossen wurde. Für die Form gilt nach Art. 11 EGBGB der Grundsatz der sogenannten Ortsform: Wurde die Ehe nach dem Recht des Staates wirksam geschlossen, in dem die Trauung stattfand, ist sie grundsätzlich auch in Deutschland formwirksam.

Daneben müssen die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Diese richten sich nach Art. 13 Abs. 1 EGBGB für jeden Verlobten nach dem Recht des Staates, dem er angehört. Dabei geht es etwa um die Ehefähigkeit oder um das Fehlen einer bereits bestehenden Ehe, also um das Verbot der Doppelehe. Beides zusammen entscheidet, ob aus deutscher Sicht eine rechtswirksame Ehe vorliegt.

Wichtig: Die Wirksamkeit hängt nicht davon ab, ob die Ehe in Deutschland offiziell registriert wurde. Wer im Ausland wirksam geheiratet hat, ist hier verheiratet — auch ohne deutsche Eheurkunde. Umgekehrt gilt aber auch: Eine Nachbeurkundung in Deutschland macht aus einer unwirksamen Eheschließung im Ausland keine wirksame Ehe.

Nachbeurkundung beim Standesamt

Nach § 34 PStG kann eine im Ausland geschlossene Ehe auf Antrag im deutschen Eheregister nachbeurkundet werden. Dieser Schritt ist freiwillig und keine Pflicht. Der praktische Nutzen im Alltag ist jedoch erheblich: Sie bekommen eine deutsche Eheurkunde und müssen nicht bei jedem Behördenkontakt die ausländische Urkunde mitsamt Übersetzung und Überprüfungsvermerk vorlegen.

Zuständig ist in der Regel das Standesamt an Ihrem Wohnort. Welche Unterlagen im Einzelnen verlangt werden, unterscheidet sich je nach Herkunftsstaat und genauer Fallgestaltung. Fragen Sie dort konkret nach, bevor Sie aufwendig Dokumente beschaffen und übersetzen lassen.

Urkunden: Apostille, Legalisation, Überprüfung

Ob eine ausländische Heiratsurkunde in Deutschland direkt verwendet werden kann, hängt davon ab, welches Verfahren mit dem betreffenden Staat völkerrechtlich vereinbart ist:

VerfahrenWann es greift
Apostille Staaten des Haager Apostille-Übereinkommens. Eine zuständige Stelle im Ausstellungsstaat bestätigt die Echtheit der Urkunde; eine weitere Beteiligung deutscher Stellen entfällt.
Legalisation Staaten ohne Apostille-Abkommen. Die deutsche Auslandsvertretung vor Ort, also Botschaft oder Konsulat, bestätigt die Echtheit der Urkunde.
Urkundenüberprüfung Staaten, bei denen die Zuverlässigkeit des Urkundenwesens Anlass zu Zweifeln gibt. Die Urkunde wird vor Ort durch Vertrauensanwälte inhaltlich überprüft — das dauert länger und ist mit Kosten verbunden.
Syrien und Irak: Für beide Staaten besteht kein Apostille-Abkommen mit Deutschland; in der Praxis ist regelmäßig die aufwendigere Urkundenüberprüfung vorgesehen. Für einzelne Staaten ist der Urkundenverkehr zeitweise eingeschränkt oder ganz ausgesetzt, zudem ändert sich die Verwaltungspraxis häufig. Wir nennen hier bewusst keinen Stand, der morgen überholt sein kann: Erfragen Sie die aktuell gültigen Anforderungen immer direkt beim zuständigen Standesamt oder bei der deutschen Auslandsvertretung.

Nur religiös geschlossen — und dann?

Häufig wird eine Ehe allein vor einem Geistlichen geschlossen, zum Beispiel vor einem Imam, ohne dass eine staatliche Registrierung erfolgt. Ob daraus eine rechtlich bindende Ehe wird, entscheidet das Recht des Ortes: Erkennt der betreffende Staat die religiöse Eheschließung als staatlich wirksame Ehe an, kann sie auch hier wirksam sein. Fehlt es an dieser staatlichen Anerkennung, liegt aus deutscher Sicht keine Ehe vor.

Das hat weitreichende Folgen. Ohne wirksame Ehe gibt es:

  • keine Scheidung — es existiert rechtlich nichts, was geschieden werden könnte
  • keinen Ehegattenunterhalt und keinen Zugewinnausgleich
  • keinen Versorgungsausgleich, also keinen Ausgleich der Rentenanwartschaften
  • kein gesetzliches Erbrecht und keinen Pflichtteil

Unberührt von dieser Frage bleibt jedoch alles, was an gemeinsame Kinder anknüpft: Sorgerecht, Umgangsrecht und Kindesunterhalt hängen nicht davon ab, ob die Eltern verheiratet sind. Näheres dazu auf unserer Seite Sorge- und Umgangsrecht.

Ehen, an denen Minderjährige beteiligt waren

Für Ehen mit minderjährigen Beteiligten, sogenannte Kinderehen, gelten strenge Sonderregeln; § 1303 BGB knüpft die Ehemündigkeit in Deutschland zwingend an die Volljährigkeit. Wie im Ausland geschlossene Ehen dieser Art zu behandeln sind, ist gesetzgeberisch in den vergangenen Jahren mehrfach geändert worden.

Weil es bei der Beurteilung exakt auf das Alter zum Zeitpunkt der Eheschließung und auf den zu diesem Zeitpunkt geltenden Gesetzesstand ankommt, geben wir hier bewusst keine pauschale Auskunft. Das ist ein klassischer Fall für eine individuelle anwaltliche Prüfung — und einer, bei dem sich das Nachfragen lohnt, da von der Antwort Aufenthaltsrecht, Unterhalt und Erbrecht abhängen können.

Was das für Scheidung, Unterhalt und Erbe heißt

Die Frage nach der Wirksamkeit der Ehe steht zwingend vor allen anderen Fragen. Erst wenn rechtlich feststeht, dass eine Ehe besteht, lassen sich eine Scheidung und die damit verbundenen Folgesachen überhaupt sinnvoll klären. In der Praxis fällt ein Formmangel oft erst auf, wenn es ernst wird: beim Antrag auf Ehegattennachzug, bei einem Erbfall oder eben beim Scheidungsantrag.

Eine davon strikt zu trennende Frage ist, ob eine Scheidung aus dem Ausland hier gilt. Dafür gibt es ein eigenes Anerkennungsverfahren, das wir auf der Seite Ausländische Scheidung anerkennen im Detail erklären.

Soll die Scheidung in Deutschland durchgeführt werden, finden Sie die Voraussetzungen unter Scheidung ohne Zustimmung. Reichen die finanziellen Mittel für ein Verfahren nicht aus, kommt Verfahrenskostenhilfe in Betracht.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine anwaltliche Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine bestimmte Ehe rechtlich wirksam ist, lässt sich nur anhand der konkreten Urkunden und des jeweiligen Ortsrechts abschließend beurteilen.

Häufige Fragen zur ausländischen Ehe

Gilt meine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland?

In der Regel ja. Eine Ehe ist in Deutschland wirksam, wenn sie am Ort der Eheschließung formwirksam geschlossen wurde — die sogenannte Ortsform nach Art. 11 EGBGB — und wenn beide Eheleute die persönlichen Voraussetzungen ihres jeweiligen Heimatrechts erfüllten (Art. 13 Abs. 1 EGBGB). Eine deutsche Registrierung ist für die Wirksamkeit nicht erforderlich. Praktisch brauchen Sie aber Urkunden, mit denen Sie die Ehe gegenüber Behörden belegen können.

Muss ich meine Ehe in Deutschland nachbeurkunden lassen?

Nein, eine Pflicht besteht nicht. Nach § 34 PStG kann eine im Ausland geschlossene Ehe auf Antrag im deutschen Eheregister nachbeurkundet werden, wenn ein Ehegatte Deutscher ist oder bestimmte weitere Voraussetzungen vorliegen. Der Vorteil ist praktischer Natur: Sie erhalten eine deutsche Eheurkunde und müssen nicht bei jedem Behördengang die ausländischen Papiere samt Übersetzung vorlegen.

Was gilt für Heiratsurkunden aus Syrien oder dem Irak?

Für beide Staaten gibt es kein Apostille-Abkommen mit Deutschland. Statt einer Apostille ist regelmäßig eine Urkundenüberprüfung durch die deutsche Auslandsvertretung vorgesehen. Für einzelne Staaten ist der Urkundenverkehr zeitweise eingeschränkt oder ausgesetzt; welche Anforderungen aktuell gelten, erfragen Sie bitte beim zuständigen Standesamt oder der deutschen Auslandsvertretung, da sich die Praxis ändern kann.

Ist eine nur religiös geschlossene Ehe in Deutschland wirksam?

Das hängt vom Recht des Ortes der Eheschließung ab. Erkennt dieser Staat die religiöse Eheschließung als staatlich wirksame Ehe an, kann sie auch in Deutschland wirksam sein. Wurde die Ehe dagegen nur religiös geschlossen, ohne dass nach dem dortigen Recht eine staatlich wirksame Ehe entstanden ist, liegt aus deutscher Sicht keine Ehe vor. Dann gibt es weder Ehegattenunterhalt noch Zugewinnausgleich noch ein gesetzliches Erbrecht.

Was bedeutet es, wenn keine wirksame Ehe vorliegt?

Dann kann es auch keine Scheidung geben, weil nichts zu scheiden ist. Es entstehen keine ehebedingten Ansprüche: kein Ehegattenunterhalt, kein Zugewinnausgleich, kein Versorgungsausgleich, kein gesetzliches Erbrecht. Ansprüche rund um gemeinsame Kinder bleiben davon unberührt — Sorgerecht, Umgang und Kindesunterhalt hängen nicht davon ab, ob die Eltern verheiratet sind.

Was gilt, wenn ein Ehegatte bei der Heirat minderjährig war?

Für Ehen, an denen Minderjährige beteiligt waren, gelten Sonderregeln; § 1303 BGB knüpft die Ehemündigkeit an die Volljährigkeit. Die gesetzliche Behandlung solcher im Ausland geschlossenen Ehen ist in den vergangenen Jahren mehrfach geändert worden. Weil es hier auf das Alter zum Zeitpunkt der Eheschließung und auf den aktuellen Stand der Regelung ankommt, ist das ein Fall für eine individuelle Prüfung — eine pauschale Auskunft wäre hier nicht verlässlich.

Gilt Ihre Ehe hier?

Wir klären die Vorfrage, bevor Sie Zeit und Geld in Urkunden investieren.