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Kindesunterhalt

Einwendungen im vereinfachten Unterhaltsverfahren: Datenblatt ausfüllen.

Das Familiengericht hat Ihnen einen Antrag auf Festsetzung von Unterhalt für Ihr Kind zugestellt? Dann haben Sie einen Monat Zeit für Einwendungen gegen die Unterhaltsfestsetzung. Hier sehen Sie, welche Einwendungen zulässig sind, welche Belege dazugehören und wie Sie das Datenblatt ausfüllen.

1
Monat FristGerechnet ab Zustellung des Antrags, nicht ab dem Datum des Schreibens.
12
Monate EinkommensbelegeOhne sie zählt der Einwand fehlender Leistungsfähigkeit nicht.
2×
an das GerichtEinwendungen und Belege unterschrieben und zweifach – eine Ausfertigung geht an die Gegenseite.

Haben Sie vom Familiengericht einen Antrag auf Festsetzung von Unterhalt für Ihr minderjähriges Kind bekommen, können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung Einwendungen erheben. Zulässig sind sie nur in engen Grenzen: Wer geltend macht, den Unterhalt nicht oder nicht in voller Höhe zahlen zu können, muss zugleich erklären, wie viel er zu zahlen bereit ist, Auskunft über Einkünfte und Vermögen geben und seine Einkünfte der letzten zwölf Monate belegen. Das amtliche Datenblatt hilft dabei; es zu verwenden ist freiwillig.

Datenblatt und Hinweisblatt. Beide gibt es bei jedem Amtsgericht und als amtliches PDF beim Justizportal des Bundes und der Länder: Das Datenblatt lässt sich am Rechner ausfüllen; danach drucken Sie es aus und unterschreiben es. Beide Dateien finden Sie auch auf der Formularseite „Rund um die Familie“ des Justizportals.

Was sind Einwendungen im vereinfachten Unterhaltsverfahren?

Einwendungen, Einwände gegen die Unterhaltsfestsetzung und – umgangssprachlich – der Widerspruch gegen den Unterhaltsantrag bezeichnen dasselbe: Ihre Antwort als Antragsgegner auf einen Antrag im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger (§ 252 FamFG). Das Gericht hat Ihnen eine Abschrift des Antrags zugestellt und mitgeteilt, in welcher Höhe der Unterhalt festgesetzt werden kann. Das Verfahren läuft schriftlich; was Sie nicht rechtzeitig und mit den verlangten Angaben vorbringen, bleibt unberücksichtigt.

Als Elternteil sind Sie Ihrem Kind kraft Gesetzes zum Unterhalt verpflichtet. Meist geht es in den Einwendungen deshalb nicht um das Ob, sondern um die Höhe. Wie Kindesunterhalt berechnet wird, steht auf der Seite Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle; was Ihnen selbst bleiben muss, erklärt der Abschnitt Selbstbehalt. Wie der Antrag der Gegenseite aufgebaut ist, zeigt die Ausfüllhilfe zum Antrag auf Festsetzung von Unterhalt.

Frist für Einwendungen: ein Monat ab Zustellung

Erheben Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung keine Einwendungen, kann das Gericht den Unterhalt in der mitgeteilten Höhe durch Beschluss festsetzen (§ 251 Abs. 1 FamFG). Wird der Antrag im Ausland zugestellt, bestimmt das Gericht die Frist selbst. Maßgeblich ist der Tag der Zustellung, nicht das Datum der Mitteilung. Wird das Schreiben in Ihren Briefkasten eingelegt, vermerkt der Zusteller das Datum auf dem Umschlag (§ 180 ZPO) – heben Sie ihn auf.

Einwendungen werden berücksichtigt, solange der Festsetzungsbeschluss noch nicht erlassen ist (§ 252 Abs. 5 FamFG). Darauf sollten Sie sich nicht verlassen: Nach Ablauf der Frist kann der Beschluss jederzeit ergehen. Fehlende Belege kann das Gericht nachfordern; reichen Sie sie nicht nach, können Ihre Einwendungen unberücksichtigt bleiben. Senden Sie Einwendungen und Belege unterschrieben und zweifach an das Gericht oder lassen Sie sie bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts aufnehmen.

Einwendungen erheben: Welche sind zulässig?

Einwendungen gegen die Zulässigkeit des Verfahrens

Sie können geltend machen, dass das vereinfachte Verfahren gar nicht statthaft ist. Das amtliche Hinweisblatt nennt dafür diese Fälle:

  • Das Kind ist volljährig, also mindestens 18 Jahre alt.
  • Das Kind lebt in Ihrem Haushalt.
  • Zwischen Ihnen und dem Kind besteht kein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis.
  • Es besteht bereits ein Unterhaltstitel, oder ein gerichtliches Verfahren über den Unterhalt ist anhängig.
  • Der beantragte Unterhalt ist höher als 120 Prozent des Mindestunterhalts.

Für diese Einwendungen brauchen Sie keine Erklärung, wie viel Sie zu zahlen bereit sind. Sind sie begründet, weist das Gericht den Antrag zurück; sind sie unbegründet, weist es sie mit dem Festsetzungsbeschluss zurück. Hat das Kind für den verlangten Zeitraum Unterhaltsvorschuss bekommen, ist der Anspruch insoweit auf das Land übergegangen – schreiben Sie das in Abschnitt G. Wie der Rückgriff des Landes funktioniert, erklärt die Seite Unterhaltsvorschuss.

Alle anderen Einwendungen: nur mit Zahlungserklärung

Jede andere Einwendung ist nur zulässig, wenn Sie zugleich erklären, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Sie zur Unterhaltsleistung bereit sind, und sich insoweit zur Zahlung verpflichten (§ 252 Abs. 2 FamFG). Dazu gehören:

  • Fehlende oder eingeschränkte Leistungsfähigkeit. Zusätzlich nötig: Auskunft über Einkünfte und Vermögen und Belege über die Einkünfte der letzten zwölf Monate.
  • Erfüllung. Sie haben schon gezahlt. Zusätzlich nötig: die Angabe, was Sie gezahlt haben, und Zahlungsbelege.
  • Beginn der Zahlung. Der Unterhalt soll ab einem Zeitpunkt festgesetzt werden, ab dem er nicht verlangt werden kann.
  • Höhe des Unterhalts. Etwa eine falsche Altersstufe oder falsch berücksichtigtes Kindergeld.

Die Zahlungserklärung ist bindend: In ihrer Höhe setzt das Gericht den Unterhalt fest, ohne Gerichtskosten und vollstreckbar.

Hatte man Ihnen vor dem Antrag keine Gelegenheit gegeben, sich in einer kostenfreien Urkunde, etwa beim Jugendamt, zur Zahlung zu verpflichten, können Sie sich sofort zur Zahlung verpflichten und einwenden, Sie hätten keinen Anlass zu dem Verfahren gegeben. Dann können die Kosten des Verfahrens nach dem amtlichen Merkblatt dem Kind oder dem Elternteil auferlegt werden, der das Verfahren betreibt (§ 243 FamFG).

Einwand fehlender Leistungsfähigkeit: diese Auskunft und Belege brauchen Sie

Der wichtigste Einwand lautet: Sie können den Unterhalt ohne Gefährdung Ihres eigenen Unterhalts nicht oder nicht in der beantragten Höhe aufbringen. Nach Gesetz und Hinweisblatt lässt das Gericht ihn nur zu, wenn drei Dinge zusammenkommen: Sie erklären, ob und in welcher Höhe Sie zahlen und sich dazu verpflichten; Sie geben Auskunft über Ihre Einkünfte und Ihr Vermögen; und Sie belegen Ihre Einkünfte der letzten zwölf Monate (§ 252 Abs. 4 FamFG). Welche Belege das sind, hängt von der Art Ihrer Einkünfte ab:

Ihre EinkünfteBelege in Kopie
Lohn oder Gehalt, auch Nebenjob (E)Verdienstbescheinigungen der letzten zwölf Monate
Selbständige Arbeit, Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft (E)letzter Einkommensteuerbescheid und für das letzte Wirtschaftsjahr die Gewinn-und-Verlust-Rechnung oder Einnahmenüberschussrechnung; laut Datenblatt auch Nachweise zu Kranken- und Pflegeversicherung und Altersvorsorge
Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) oder Sozialhilfe (E)vollständiger, aktueller Bewilligungsbescheid; andere Einkünfte der letzten zwölf Monate, etwa Lohn vor dem Leistungsbezug oder ein Minijob, zusätzlich belegen
Rente, Pension, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld, Wohngeld (E)Bescheinigungen der letzten zwölf Monate
Vermietung, Kapitalerträge, andere Einnahmen (E)Belege der letzten zwölf Monate
Vermögen (F)Angaben zu Konten, Immobilien, Versicherungen und anderen Werten mit Betrag und Beleg – oder das Kreuz bei „Kein Vermögen“

Das Hinweisblatt ist deutlich: Kommen Sie diesen Vorgaben nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung in allen Punkten nach, lässt das Gericht den Einwand unberücksichtigt und setzt den Unterhalt in der verlangten Höhe fest. Viele dieser Belege brauchen Sie auch, wenn Sie für ein späteres streitiges Verfahren Verfahrenskostenhilfe beantragen; wie das Formular dafür aufgebaut ist, zeigt die Ausfüllhilfe VKH-Formular ausfüllen.

Datenblatt für Einwendungen ausfüllen: Abschnitt A bis H

Zuerst lohnt ein genauer Blick auf die Mitteilung des Gerichts – dort steht, was festgesetzt werden soll und bis wann Sie reagieren müssen. Danach füllen Sie das Datenblatt aus. Beide Ansichten unten bilden die amtlichen Vordrucke nach; Wortlaut und Reihenfolge wie im Original, das Layout vereinfacht, die Mitteilung an den mit „…“ markierten Stellen gekürzt.

Zuerst lesen: die Mitteilung des Gerichts

Fahren Sie mit der Maus über ein Feld – oder tippen Sie es an.

Seite 2 · Blatt 2: Abschrift für Antragsgegner / in nach § 251 FamFG

Dann ausfüllen: das Datenblatt

Das Datenblatt hat acht Abschnitte. In Abschnitt B müssen Sie eine der beiden Einwendungsarten wählen; die übrigen Abschnitte füllen Sie je nach Einwand aus. Nummerieren Sie die Belege und tragen Sie die Nummer jeweils im Feld „Beleg Nummer“ ein.

Fahren Sie mit der Maus über ein Feld – oder tippen Sie es an.

Datenblatt für Einwendungen gegen den Antrag auf Festsetzung von Unterhalt
AIch erhebe Einwendungen gegen den Antrag auf Festsetzung von Unterhalt für:
BIch erhebe folgende Einwendung: (Auswahlpflicht)
CIch bin teilweise oder vollständig leistungsunfähig:
DIch habe vom geforderten Unterhalt bereits folgende Beträge gezahlt:
EMein Einkommen:
FMein Vermögen besteht aus:
GAndere Einwendungen, Ergänzungen und Anmerkungen
HAnzahl der beigefügten Belege:
Datenblatt für Einwendungen, Fassung ab 01.01.2018

Typische Fehler bei Einwendungen – und wie Sie sie vermeiden

  • Frist verpasst. Ein Monat ab Zustellung. Wer wartet, riskiert, dass der Beschluss in voller Höhe ergeht.
  • Nur geschrieben, dass das Geld nicht reicht. Ohne Auskunft, Belege und Zahlungserklärung ist der Einwand unzulässig.
  • Nur eine Lohnabrechnung beigelegt. Verlangt sind Belege über die letzten zwölf Monate.
  • Keine Zahlungserklärung. Ohne das Kreuz bei „grundsätzlich bereit“ und einen Betrag oder Prozentsatz zählen nur Einwendungen gegen die Zulässigkeit.
  • Vermögen offen gelassen. Auch „Kein Vermögen“ muss angekreuzt werden.
  • Zahlungen ohne Belege behauptet. Der Einwand der Erfüllung braucht Kontoauszüge, Überweisungsbelege oder Quittungen.
  • Nur ein Exemplar geschickt. Einwendungen und Belege gehören zweifach an das Gericht.
  • Mehr versprochen, als man zahlen kann. Aus der eigenen Verpflichtung kann vollstreckt werden – rechnen Sie vorher nach.

Was passiert nach Ihren Einwendungen?

  1. Prüfung durch das GerichtDie Rechtspflegerin oder der Rechtspfleger prüft, ob Ihre Einwendungen zulässig sind, und kann fehlende Belege nachfordern.
  2. Keine oder unzulässige EinwendungenDas Gericht setzt den Unterhalt in der beantragten Höhe durch Beschluss fest (§ 253 FamFG).
  3. Zulässige EinwendungenDas Gericht teilt sie dem Antragsteller mit und setzt den Unterhalt in der Höhe fest, zu der Sie sich verpflichtet haben – gerichtskostenfrei.
  4. Streitiges Verfahren nur auf AntragÜber den Rest wird auf Antrag eines Beteiligten im streitigen Verfahren entschieden; Ihre Einwendungen gelten dort als Erwiderung. Wird dieser Antrag nicht binnen sechs Monaten gestellt, nachdem das Gericht dem Antragsteller Ihre Einwendungen mitgeteilt hat, gilt der weitergehende Festsetzungsantrag als zurückgenommen (§ 255 FamFG).

Gegen den Festsetzungsbeschluss gibt es die Beschwerde, grundsätzlich innerhalb eines Monats. Mit ihr lassen sich aber nur bestimmte Punkte rügen, etwa die Zulässigkeit des Verfahrens, die Zulässigkeit Ihrer Einwendungen oder die Kostenentscheidung. Einwendungen, die Sie vor dem Beschluss nicht erhoben haben, können Sie damit nicht nachholen (§ 256 FamFG). Gegen einen rechtskräftigen Festsetzungsbeschluss kann jeder Beteiligte eine Abänderung beantragen. Wer eine Herabsetzung will, muss den Antrag innerhalb eines Monats nach Rechtskraft stellen; sonst ist die Abänderung grundsätzlich nur für die Zeit ab Rechtshängigkeit des Antrags möglich (§ 240 FamFG).

Wie wir Sie bei Einwendungen unterstützen

PK-Scheidung ist auf einvernehmliche Scheidungen spezialisiert; den Kindesunterhalt klären wir mit unseren Mandantinnen und Mandanten meist im Zusammenhang mit der Scheidung. In der kostenlosen Erstberatung – 30 Minuten am Telefon oder per Video – sehen wir mit Ihnen durch, ob Ihre Einwendungen zulässig sind und welche Belege fehlen. Geht es um die Berechnung Ihres Einkommens, Ihren Selbstbehalt oder ein anschließendes streitiges Verfahren, empfehlen wir eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Familienrecht vor Ort – wegen der kurzen Frist am besten gleich nach der Zustellung. Was eine Scheidung kostet, zeigt der Kostenrechner.

Sie arbeiten in einer Beratungsstelle oder beim Jugendamt? Geben Sie Ratsuchenden den Link zu dieser Seite mit – die Formularansicht funktioniert auch auf dem Handy, und es werden keine Daten eingegeben oder gespeichert. Weitere Ausfüllhilfen finden Sie in der Übersicht Ausfüllhilfen für Formulare.

Autor: Finn Pietruschka, Rechtsanwalt · · Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen zu Einwendungen im vereinfachten Verfahren

Wie lange habe ich Zeit für Einwendungen?

Einen Monat ab Zustellung des Antrags. Wird im Ausland zugestellt, bestimmt das Gericht die Frist. Berücksichtigt werden Einwendungen, solange der Festsetzungsbeschluss noch nicht erlassen ist – verlassen Sie sich darauf aber nicht und reichen Sie sie innerhalb der Frist ein.

Muss ich das Datenblatt verwenden?

Nein. Das Datenblatt ist freiwillig. Sie können Ihre Einwendungen auch in einem eigenen Schreiben erheben oder beim Amtsgericht aufnehmen lassen. Es hilft aber, keine der Angaben zu vergessen, die das Gesetz verlangt.

Ich verdiene zu wenig. Reicht es, das dem Gericht zu schreiben?

Nein. Der Einwand fehlender oder eingeschränkter Leistungsfähigkeit zählt nur, wenn Sie zugleich erklären, ob und in welcher Höhe Sie Unterhalt zahlen, Auskunft über Ihre Einkünfte und Ihr Vermögen geben und Ihre Einkünfte der letzten zwölf Monate belegen. Fehlt etwas davon, setzt das Gericht den Unterhalt in der beantragten Höhe fest.

Ich beziehe Grundsicherungsgeld. Welche Belege brauche ich?

Legen Sie eine Kopie des vollständigen, aktuellen Bewilligungsbescheids des Jobcenters vor; dasselbe gilt für Sozialhilfe. Der Bescheid ersetzt aber nicht die Angaben und Belege zu anderen Einkünften der letzten zwölf Monate: Hatten Sie etwa vor dem Leistungsbezug Lohn oder daneben einen Minijob, geben Sie diese Einkünfte an und belegen sie zusätzlich. Die Angaben zum Vermögen und die Erklärung, in welcher Höhe Sie zahlen können, brauchen Sie trotzdem.

Was passiert, wenn ich die Frist versäume?

Dann kann das Gericht den Unterhalt in der beantragten Höhe festsetzen, und aus dem Beschluss kann gegen Sie vollstreckt werden. Einwendungen, die Sie vor dem Beschluss nicht erhoben haben, können Sie mit der Beschwerde nicht nachholen. Gegen den rechtskräftigen Beschluss bleibt ein Antrag auf Abänderung; wer eine Herabsetzung will, sollte ihn innerhalb eines Monats nach Rechtskraft stellen.

Muss ich zahlen, obwohl ich Einwendungen erhoben habe?

In der Höhe, zu der Sie sich verpflichten, setzt das Gericht den Unterhalt fest, ohne Gerichtskosten, und daraus kann vollstreckt werden. Über den Rest wird nur auf Antrag in einem streitigen Verfahren entschieden. Wird dieser Antrag nicht innerhalb von sechs Monaten gestellt, nachdem das Gericht dem Antragsteller Ihre Einwendungen mitgeteilt hat, gilt der weitergehende Festsetzungsantrag als zurückgenommen.

Wo bekomme ich Hilfe beim Ausfüllen?

Beim Amtsgericht werden Einwendungen nach Ihren Angaben kostenlos aufgenommen, gegebenenfalls auch beim Jugendamt. Bringen Sie die Mitteilung des Gerichts und alle Belege mit. Rechtlich beraten können Sie Anwältinnen und Anwälte; bei geringem Einkommen kommt Beratungshilfe in Betracht.

Einwendungen rechtzeitig und vollständig erheben.

Die Frist ist kurz, und ohne Belege zählt der Einwand nicht. Klären Sie offene Fragen, bevor Sie das Datenblatt unterschreiben.