Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Vertrag zwischen den Ehepartnern, in dem sie die Folgen ihrer Trennung und Scheidung selbst und einvernehmlich regeln – statt sie dem Gericht zu überlassen. Sie ist das zentrale Werkzeug der einvernehmlichen Scheidung: Wer sich vorab außergerichtlich einigt, spart Zeit, Kosten und Nerven.
Geregelt werden können nahezu alle vermögens- und unterhaltsrechtlichen Fragen: Ehegatten- und Kindesunterhalt, Versorgungsausgleich, Vermögensaufteilung, Wohnung und Hausrat. Damit nimmt die Vereinbarung dem Gericht die strittigen Punkte ab – die Scheidung selbst läuft dann meist reibungslos und schnell.
Was kann darin geregelt werden?
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist flexibel. Typische Regelungsbereiche sind:
Unterhalt
Ehegattenunterhalt (Trennungs- und nachehelicher Unterhalt) sowie Kindesunterhalt – Höhe, Dauer, Verzicht oder Abfindung. Der Kindesunterhalt folgt eigenen Regeln und der Düsseldorfer Tabelle.
Versorgungsausgleich
Modifizierung oder – unter Voraussetzungen – Ausschluss der Rentenaufteilung.
Vermögen & Zugewinn
Aufteilung von Vermögen, Immobilie, Konten, Schulden – auch abweichend vom gesetzlichen Zugewinnausgleich.
Wohnung & Hausrat
Wer übernimmt Wohnung oder Haus, wie wird der Hausrat verteilt.
Auch Regelungen zum Sorge- und Umgangsrecht können aufgenommen werden – diese unterliegen allerdings stets der gerichtlichen Kontrolle am Maßstab des Kindeswohls und sind nicht frei verhandelbar wie Vermögensfragen.
Was spart eine Scheidungsfolgenvereinbarung?
Der Nutzen liegt auf drei Ebenen:
Ohne strittige Folgesachen muss das Gericht weniger prüfen – das Verfahren wird erheblich kürzer.
Streitige Folgesachen treiben den Verfahrenswert in die Höhe und können einen zweiten Anwalt erforderlich machen. Eine Einigung vorab vermeidet diese teuren Zusatzkosten.
Sie gestalten Ihre Lösung selbst, statt sie einem Richter zu überlassen, der Ihren Einzelfall nur aus den Akten kennt.
Braucht es einen Notar?
Das hängt vom Inhalt ab. Viele Regelungen einer Scheidungsfolgenvereinbarung sind beurkundungspflichtig – insbesondere wenn es um Versorgungsausgleich, nachehelichen Unterhalt oder Immobilien geht. In diesen Fällen muss die Vereinbarung vor einem Notar geschlossen oder als gerichtlicher Vergleich protokolliert werden, sonst ist sie unwirksam.
- Notarielle Beurkundung: erforderlich u. a. bei Verzicht auf Versorgungsausgleich, Übertragung von Grundeigentum, nachehelichem Unterhalt.
- Gerichtlicher Vergleich: Alternativ können Punkte im Scheidungstermin gerichtlich protokolliert werden – das ersetzt die notarielle Form.
- Formfrei möglich: Manche reine Trennungsabreden, aber Vorsicht – im Zweifel sichert die notarielle Form die Wirksamkeit.
Wann ist sie sinnvoll – und wann nicht?
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung lohnt sich praktisch immer, wenn es Vermögen, Unterhaltsfragen oder eine Immobilie gibt oder wenn die Partner Klarheit und Planungssicherheit wollen. Sie ist besonders wertvoll, wenn beide grundsätzlich einigungsbereit sind – also genau im Anwendungsbereich der einvernehmlichen Scheidung.
Weniger zwingend ist sie, wenn kein nennenswertes Vermögen vorhanden ist, keine Unterhaltsansprüche bestehen und der Versorgungsausgleich unkompliziert durchgeführt werden soll. Auch dann kann eine schlanke Vereinbarung aber für Rechtssicherheit sorgen. Was in Ihrem Fall sinnvoll ist, klären wir individuell.
Wie wir Sie unterstützen
Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist der Kern unserer Arbeit bei der einvernehmlichen Scheidung. Wir übernehmen:
- Prüfung in der kostenlosen Erstberatung, welche Punkte in Ihrem Fall geregelt werden sollten
- Entwurf einer rechtssicheren, fairen Vereinbarung, die beide Seiten trägt
- Koordination der notariellen Beurkundung, wo erforderlich
- Verzahnung mit dem Scheidungsantrag, damit Vereinbarung und Verfahren ineinandergreifen
- Komplett digital, bundesweit und transparent – zu den gesetzlichen Mindestgebühren