Wann können Sie die Scheidung einreichen?
Tragen Sie Ihr Trennungsdatum ein. Der Countdown zeigt sofort, wann Ihr Trennungsjahr (§ 1566 BGB) vollendet ist – und was bis dahin in welcher Reihenfolge zu erledigen ist.
Maßgeblich ist der Tag der Trennung „von Tisch und Bett" – auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung möglich. Das Datum wird nur lokal in Ihrem Browser verarbeitet.
Ihr Trennungsjahr endet am –
Ihre Meilensteine bis zur Scheidung
Wir erinnern Sie – zum richtigen Zeitpunkt.
Kostenlose E-Mail-Begleitung durch Ihr Trennungsjahr: Checklisten, Fristen-Erinnerungen und am Stichtag die Nachricht „Sie können jetzt einreichen". Kein Newsletter-Spam, jederzeit abbestellbar.
Das Trennungsjahr – kurz erklärt
Vor einer Scheidung müssen Eheleute in Deutschland in der Regel zwölf Monate getrennt leben (§ 1566 BGB). Gemeint sind 12 Monate ab dem tatsächlichen Trennungstag – nicht ein Kalenderjahr. Erst danach gilt die Ehe rechtlich als gescheitert und der Scheidungsantrag kann beim Familiengericht eingereicht werden. Alle Details: Trennungsjahr – Regeln & Dokumentation.
Datum festhalten
Das Trennungsjahr muss nicht beantragt werden – aber das Datum muss später im Scheidungsantrag stehen. Halten Sie es schriftlich fest, idealerweise per Trennungsbrief.
Versöhnungsversuch erlaubt
Ein Versöhnungsversuch von bis zu etwa drei Monaten unterbricht das Trennungsjahr nicht. Scheitert er, läuft die Frist weiter.
Zeit sinnvoll nutzen
Unterhalt, Vermögen und Kinderfragen lassen sich schon im Trennungsjahr einvernehmlich regeln – das spart später Kosten und Nerven. Was kostet die Scheidung?