Ablauf Trennungsjahr Beratung Wissen Mediathek Kontakt Jetzt Kosten berechnen

Verfahrenskostenhilfe – jetzt prüfen

Errechnen Sie in wenigen Minuten, ob Sie Anspruch auf staatliche Verfahrenskostenhilfe (VKH) für Ihr Scheidungsverfahren haben. Die Berechnung erfolgt direkt in Ihrem Browser.

VKH-Schnellprüfung

Grundlage: § 115 ZPO sowie die Prozesskostenhilfebekanntmachung 2026

Hinweis: Dieses Tool dient der ersten Orientierung und ersetzt keine anwaltliche Beratung. Die abschließende Entscheidung über die Bewilligung von VKH obliegt dem zuständigen Gericht. Die Berechnung erfolgt lokal in Ihrem Browser – Ihre Eingaben werden nur dann an uns übermittelt, wenn Sie dem ausdrücklich zustimmen.
1
Einkünfte
Erwerbsstatus
Bestimmt den Erwerbstätigenfreibetrag (282 € nach PKHB 2026)
Lohn/Gehalt nach Steuern und Sozialabgaben (bzw. Rente/ALG)
Gilt rechtlich als Einkommen
z.B. Mieteinnahmen, erhaltener Unterhalt, Wohngeld
2
Abzüge bei Erwerbstätigkeit
Bei KfZ-Nutzung: 0,32 € × Entfernung-einfach × 2 × Arbeitstage/Monat (typ. 21). Beispiel: 10 km × 2 × 21 × 0,32 € ≈ 134 €/Monat. Bei ÖPNV: tatsächliche Ticket-Kosten. Lassen Sie das Feld frei, wenn unsicher.
3
Familie & Unterhalt
Lebt ein Ehegatte / eingetragener Lebenspartner im Haushalt und ist unterhaltsberechtigt?
Bei laufendem Scheidungsverfahren typischerweise: Nein
Tatsächliche Zahlbeträge. Werden statt des Freibetrags angesetzt, sofern höher.
4
Unterkunft & Heizung
Kaltmiete + Nebenkosten + Heizung (Bruttowarmmiete). Bei Wohneigentum: Zins + Nebenkosten ohne Tilgung.
5
Versicherungen & besondere Belastungen
z.B. Haftpflicht, Hausrat, Risikolebensversicherung. Ohne KfZ-Haftpflicht. Pauschal ca. 30 € üblich.
Nur, wenn das Auto für die Arbeit benötigt wird.
Berücksichtigt werden nur Raten für notwendige Anschaffungen oder unvermeidbare Verbindlichkeiten. Konsumkredite werden i.d.R. nicht anerkannt.
§ 115 I S. 3 Nr. 4 ZPO: z.B. krankheits- oder behinderungsbedingte Mehrkosten, ggf. Mehrbedarf für Alleinerziehende.
6
Vermögen
Sparguthaben, Wertpapiere, sonstiges verwertbares Vermögen. Schonvermögen: 10.000 € (zzgl. ggf. weitere Freibeträge).
Selbst genutzte Immobilie vorhanden?
Ein selbst bewohntes Eigenheim in angemessener Größe ist Schonvermögen (§ 90 II Nr. 8 SGB XII).
7
Kontaktdaten
Nur erforderlich, wenn Sie der 3-Monats-Speicherung oder der Kontaktaufnahme zustimmen. Andernfalls können Sie die Felder leer lassen.
Die Berechnung läuft lokal in Ihrem Browser.